Deutsches Konsulat in Leningrad
Extent and Medium
9 AE
Schriftgut
Biographical History
Regelung des Missionswesens und Einteilung der diplomatischen Vertretungen aufgrund des auf dem Wiener Kongress beschlossenen Reglements vom 19. März 1815, ergänzt durch das sogenannte Aachener Protokoll vom 21. Nov. 1818 in Botschaften, Gesandtschaften, Ministerresidenturen und Geschäftsträger je nach Bedeutung des Partnerstaates und nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit; 1870 Übernahme des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Auslandsmissionen durch den Norddeutschen Bund, 1871 durch das Deutschen Reich; bis 1918 Funktion und Zuständigkeit als Reichs- und preußische Behörden.
Archival History
Bestandsgeschichte
Regelung des Konsulardienstes durch Gesetz vom 8. Nov. 1867 über die Organisation der Bundeskonsulate sowie der Amtsrechte und Pflichten der Bundeskonsuln. Sukzessiver Abbau der bestehenden Konsulate in den Bundesstaaten und Umwandlung in Konsulate des Bundes bzw. des Reichs. Wahrnehmung wirtschaftlicher und juristischer Interessen durch Konsuln (Berufs-, Wahl- und Honorarkonsuln) in Generalkonsulaten, Konsulaten, Vizekonsulaten und Konsularagenturen mit Amtssitz in den wichtigsten Städten des Auslandes.
Scope and Content
Geschäftsführung, Wehr- und Arbeitsdienst deutscher Staatsangehöriger; Schifffahrtsangelegenheiten; Staatsangehörigkeitsfragen.
Sources
Verzeichnis der Kaiserlichen Deutschen Konsulate. Hrsg. vom Auswärtigen Amt, Berlin 1872-1914.
Verzeichnis der deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland. Hrsg. vom Auswärtigen Amt. Berlin 1923-1939
Process Info
Findbuch
Akten wurden dem Politischen Archiv des AA als Dauerleihe zur dortigen Bestandsergänzung übergeben.
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Bundesarchiv
Subjects
- Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung