Gewerkschaftsbund der Angestellten

Identifier
RY 52
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1919 - 31 Dec 1920
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

4 Aufbewahrungseinheiten

0,0 laufende Meter

Creator(s)

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Bei den vom Zentralarchiv des FDGB in der Historischen Abteilung zusammengefassten Beständen handelt es sich um Restbestände verschiedener Provenienzen, die zu den seit 1935 im Zentralarchiv der Deutschen Arbeitsfront zusammengeführten Unterlagen gehörten. Die durch kriegsbedingte Verluste stark reduzierten Bestände wurden 1945/1946 dem FDGB übergeben. In der Folgezeit wurden die Bestände durch lokale Provenienzen und Kopien aus anderen Archiven ergänzt. Hierzu zählt auch der Bestand des GDA.

Aufgaben und Organisation:

Im Jahre 1916 entstand die Arbeitsgemeinschaft kaufmännischer Verbände, in der der Kaufmännische Verein von 1858 (Hamburg), der Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig und der Verein deutscher Kaufleute (Berlin), vertreten waren. Die Arbeitsgemeinschaft beschäftigte sich vorrangig mit sozialpolitischen Fragen, die sich aus der ummittelbaren Kriegssituation ergaben, v.a. mit der Umstellung der Kriegs- zur Friedenswirtschaft sowie mit der Wiedereinstellung der Kriegsteilnehmer in die Wirtschaft. Ende 1918 veröffentlichte der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (DHV) und der Kaufmännische Verein von 1858 den Beschluß eine Betriebsgemeinschaft kaufmännischer Verbände zu bilden. Die Betriebsgemeinschaft sollte den Mitgliedsbeitrag einziehen und verwalten, Wohlfahrtseinrichtungen unterhalten und sozialpolitische Richtlinien erarbeiten. Der Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig forderte dagegen die Verschmelzung der bestehenden Verbände zu einem Einheitsverband der kaufmännischen Angestellten. Das erste Ergebnis der Forderung des Leipziger Verbandes war eine Beratung zwischen den einzelnen Verbänden am 09. Februar 1919 in Berlin zu den neben den o.g. Verbänden der Verein deutscher Kaufleute Berlin, der Allgemeine Deutsche Buchhandlungsgehilfenverband Leipzig und der Deutsche Bankbeamtenverein Berlin teilnahmen. In deren Ergebnis wurde ein Ausschuß mit der Aufgabe die geistigen und technischen Möglichkeiten für eine Vereinheitlichung zu prüfen und über das Ergebnis der Beratungen zu berichten, eingesetzt. Der Gedanke des Einheitsverbandes gewann immer mehr an Boden, aber die Verhandlungen kamen nur sehr stockend voran, da sich einige Verbände (z.B.: DHV, Verband weiblicher Handels- und Büroangestellter) nicht auf gemeinsame Satzungen einigen konnten und sich schließlich aus dem Ausschuß zurückzogen.

Am 01. August 1919 wurde die vorläufige Gründung der Einheitsorganisation verkündet:

"... Leitende Gesichtspunkte für den Zusammenschluß sind: Vereinigung aller kaufmännischen, technischen und Büroangestellten im freiheitlich-nationalen Geiste auf streng gewerkschaftlicher Grundlage. ... Sie [die Vereinigung] lehnt ... bei aller Anerkennung der durch Staatsnotwendigkeiten gebotenen Sozialisierung geeigneter Wirtschaftszweige jede Maßnahme ab, welche die freie Initiative als ausschlaggebendes Mittel nationalen und persönlichen Aufstiegs hemmen würde. ...Für den Aufbau der neuen Organisation wurden folgende Grundzüge festgelegt:

  1. Unter der Bezeichnung: Gewerkschaftsbund der Angestellten (GDA.) wird die Organisation ihren Sitz in Berlin haben. An der Spitze werden ein besoldeter Vorstand und ein ehrenamtlicher Verwaltungsrat stehen.

  2. Als seine Aufgaben betrachtet der GDA. die Sozialpolitik der Angestellten und das gesamte Gebiet der gewerkschaftlichen Arbeit einschließlich des Stellennachweises und der Unterstützung bei Streiks und Maßregelungen.

  3. Alle bestehenden Geschäftsstellen der zusammengeschlossenen Verbände werden in einheitliche Geschäftsstellen des Gewerkschaftsbundes umgewandelt.

  4. Die Mitglieder der beteiligten Berufsverbände faßt der GdA in Fachgruppen zusammen, ... Wohlfahrtseinrichtungen, Bildungsfragen und Jugendabteilungen verbleiben ... den Berufsverbänden.

  5. Der Gewerkschaftsbund wird ein eigenes Organ herausgeben. Ein Bundestag des GDA. und besondere Vertretertage seiner Fachgruppen gewährleisten die einheitliche sozialpolitische und gewerkschaftliche Arbeit im Sinne der Mitglieder."...(aus: "Internationales Handwörterbuch des Gewerkschaftswesens", 1. Bd., Berlin 1931)

Die endgültige Verschmelzung der Verbände konnte aus juristischen Gründen (v.a. die geplante Zusammenlegung von Wohlfahrtseinrichtungen betreffend) erst am 21. November 1920 in einer feierlichen Gründungsversammlung in Magdeburg vorgenommen werden.

Der GDA. bildete mit dem Verband der deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker), dem Allgemeinen Eisenbahnerverband (s. DY 53), dem Deutschen Bankbeamtenverein e.V. (s. DY 51) u.a. den Gewerkschaftsring deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände. Der GDA. war Mitglied im Internationalen Bund neutraler Angestelltenorganisationen (IBNA).

Bundesvorsteher:

Gustav Schneider (MdR)

Sitz:

Berlin

Presse:

"GdA-Zeitschrift" (Hauptorgan des Bundes),

"Der Handelsstand im Auslande",

"Der Jugend-Bund im GdA",

"Materialblätter für Wirtschafts- und Sozialpolitik",

"Der GdA-Führer",

"Der Vorkämpfer",

Darüber hinaus gaben die Fachgruppen noch eigene Fachzeitschriften heraus.

Mitglieder:

1930: 335.428

Bestandsbeschreibung

Der Bestand enthält Statuten des zu bildenden Vereins für Handlungs-Commis von 1858, Protokolle des Verwaltungsratsausschusses und des Bundesvorstandes und Flugblätter.

Erschliessungszustand

Publikationsfindbuch, Onlinefindbuch

Zitierweise

BArch RY 52/...

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