Reichspostministerium

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R 4701
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German
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Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

  1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost

Vorgeschichte bis 1867

In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet.

Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871)

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II.

Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919

Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen.

Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war.

Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf.

Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert.

Weimarer Republik (1919-1933)

Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt.

Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen.

Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium.

Nationalsozialismus (1933-1945)

Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen".

Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war.

Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet.

Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit.

Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war.

Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt.

  1. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost

Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen.

Die Beförderung von Postsendungen

Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus.

Die Beförderung von Personen

Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte.

Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst

Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu.

Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt.

Telegraphenwesen und Funktelegraphie

Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt.

Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen.

Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse.

Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich.

In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten:

  • der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk),

  • der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten

Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher

Weise verliehen worden,

  • die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen.

Rundfunk und Fernsehen

Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden:

a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte.

Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand.

b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur.

Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig.

  1. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost

Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert:

Das Reichspostamt /Reichspostministerium

Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde.

Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen:

Abt. IPostwesen

Abt. IITelegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb

Abt. IIITelegraphenbetrieb und Funkwesen

Abt. IVPersonalwesen

Abt. VHaushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen

Abt. VIin München, für Bayern, 1934 aufgelöst

Abt. VIIfür Württemberg, 1934 aufgelöst

Abt. VIIIWirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt)

Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet.

Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium.

Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro.

Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt:

  • die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens

  • das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt

  • das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt;

  • die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der

Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das

Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst

getragen.

  • das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B.

Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in

Reichspostzentralamt umbenannt

  • das Reichspostmuseum, geschaffen 1872;

  • die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins.

  • das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das

Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde.

Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet.

Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan."

Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden.

Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen

Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet).

Die Postanstalten

Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen.

siehe Reichspostministerium

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Abkürzungsverzeichnis

(von den in Akten und überlieferten Findmitteln ermittelten Abkürzungen konnten nicht alle aufgelöst werden)

A (oder Auftr) - Postauftrag

a.d.[Ort]  - an der [Flussname]

Aan - Aachen

AB - Ausführungsbestimmungen

AbrPÄ - Abrechnungspostämter

AbrPM - Abrechnungspostamt

Abs. - Absatz

Abschn. - Abschnitt

AbsPAnst - Absatzpostanstalt

Abt - .Abteilung

Abt.dir.  - Abteilungsdirektor

AbtDir - Abteilungsdirektor

ADA - Allgemeine Dienstanweisung

AG - Aktien-Gesellschaft

Agsb - Augsburg

Alt - Altona/Elbe

Altm - Altmark

Amtsbl - Amtsblatt

AmtsG - Amtsgehilfe

Amtsh - Amtshauptmannschaft

Anh - Anhalt

Anh. - Anhang

Anl - Anlage

Anm. - Anmerkung

Art. - Artikel

AufgNr. - Aufgabenummer

Aufs.DA - Aufsichtsdienstanweisung

AuswPAnst - Auswechslungspostanstalt

Barm - Barmen

bayer. - bayerisch

Bbch - Biberach

Bd - Bund

Beil - Beilage

Bf - Brief

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

Bhf - Bahnhof

Bhf.  - Bahnhof

Blf - Bielefeld

Bln - Berlin

Bmbg - Bamberg

BotM - Botenmeister

Bp - Bahnpost

BPA - Bahnpostamt

BPÄ - Bahnpostämter

Brb - Brandenburg

Brg - Breisgau

Brm - Bremen

Brsl - Breslau

Bswg - Braunschweig

Btl - Beutel

Btl m K - Beutel mit Karte

Btl o K - Beutel ohne Karte

BTr - Bautrupp

Btzn - Bautzen

BWKw oder BWKW - Betriebswerkstatt für [Post-]Kraftwagen

By - Bayern

Bz - Bezirk

Canst - Cannstatt

CCIT  - Internationaler Beratender Ausschuss für den Telegrafendienst

CCIT:  - Comité Consultatif International Téléphonique [et Télégrafique])

Chlb - Charlottenburg

Chnz - Chemnitz

CMI  - Gemischter Zwischenstaatlicher Ausschuss für Starkstromschutz der Fernsprechleitungen

D - dringend

DA - Dienstanweisung

DB - Ortsbatterie

DBSt - Drucksachenverteilungsstelle

Dd - Drucker

DFKG - Deutsche Fernkabel-Gesellschaft

Dmst - Darmstadt

DM-Station - Dezimeterwellenstation

DN - Ortsnetz

DRP  - Deutsche Reichspost

Dsdn - Dresden

Dssd - Düsseldorf

Dtmd - Dortmund

E - Einschreiben, Einschreib-

Ebf - Einschreibbrief

Ebg - Elbing

Eft - Erfurt

Egb - Erzgebirge

Eilb - Eilbote

Elbf - Elberfeld

Esn - Essen

F - Festgespräch

FA - Fernmeldeamt oder Fernsprechamt

FÄ - Fernsprechämter

FDSt - .Fernsprechdienstelle(n)

Ffm - Frankfurt/Main

Ffo - Frankfurt/Oder

FN - Forderungsnachweis

FO - Fernsprechordnung

fr - freigemacht

Frb - Freiburg im Breisgau

Fshfn - Friedrichshafen

F -  StangenBezeichnung für Telegrafenmasten, die ihrer äußeren Form nach wie ein F aussehen

Gbn - Guben

Gbz - Gebührenzettel

GG - Giroguthaben

Gmb - Gumbinnen

GÖ - Gemeindliche öffentliche Sprechstelle

GPK - Generalpostkasse

Gppng - Göppingen

Grlz - Görlitz

Gsln - Geislingen

GWKw

Hal - Halle (Saale)

Hbhf. oder Hbf. - Hauptbahnhof

Hdh - Heidenheim

Hdlb - Heidelberg

Hess - Hessen

HG- - Gefolgschaft

Hgn - Hagen/Westfalen

HilfstInh - Hilfstelleninhaber

HJ - Hitlerjugend

Hlbr  - Heilbronn

HMasch - Hilfsmaschinist

Hmb - Hamburg

Hnvr - Hannover

Homages - Hochfrequenz-Maschinen-Aktiengesellschaft für drahtlose Telegrafie

HPKrf - Hilfspostkraftwagenführer

HPSch - Hilfspostschaffner

Hrb-Wsb - Harburg-Wilhelmsburg

HTA - Haupttelegrafenamt

HWKW

Hzn - Hohenzollern

K - Karte

KAss - Kanzleiassistent

Kbg - Königsberg/Preußen

Kblz - Koblenz

Kchh - Kirchheim

KLGL-Sender

Kln - Köln

Klrh - Karlsruhe

Kösl - Köslin

KPD - Kommunistische Partei Deutschlands

KPH - Kraftposthalle

KPW - Kraftpostwerk

KPW oder KPBW - Kraftpostbetriebswerk

Kr - Kraftwagen

Kr - Kreis

Krf - Krefeld

KrOBL - Kraftfahr-Oberbetriebsleitung

KS - Kanzleisekretär

KSchl - Kartenschluss

Kssl - Kassel

Kstz - Konstanz

KW oder Kw - Kraftwagen

KWH oder KWh - Kraftwagenhalle

KWi

Laus - Lausitz

Lbd - Lübeck

LDetm - Lippe-Detmold

Ldsh - tLandshut

Lgtz - Liegnitz

Lkp - Landkraftpost

LPA - Leitpostamt

LPÄ - Leitpostämter

Lsb - Ludwigsburg

Lzg - Leipzig

Masch - Maschinist

MaschIng - Maschineningenieur

MaschM - Maschinenmeister

MaschOIng - Maschinenoberingenieur

Mchn - München

Mecklb - Mecklenburg

Mein - Meiningen

Mfr - Mittelfranken

Mgd - Magdeburg

Mind - Minden

Mnh - Mannheim

Mnz - Mainz

Mob. - Mobilmachung

Mon - Monat

MSchw - Mecklenburg-Schwerin

MStr - Mecklenburg-Strelitz

Mstr - Münster

N - Nachnahme

nachm. - nachmittags

Nass - Nassau

Nbg - Nürnberg

Nby - Niederbayern

nfr - nichtfreigemacht

Nm - Neumark

Nr. - Nummer

NSDAP - Nationalsozialistische Arbeiterpartei Deutschlands

Nst - Neustadt

Ö - Öffentliche Sprechstelle

OA. - Oberamt

OBotM - Oberbotenmeister

Oby - Oberbayern

ODd - Oberdrucker

Odw - Odenwald

Ofbh - Offenbach

Ofr - Oberfranken

Okt - Oktober

Oldb - Oldenburg

OMasch - Obermaschinist

OPBI - Oberpostbauinspektor

OPBR - Oberpostbaurat

OPBS - Oberpostbausekretär

OPD - Oberpostdirektion

OPDir - Oberpostdirektor

Opf - Oberpfalz

OPI - Oberpostinspektor

OPK - Oberpostkasse

OPKR - Oberpostkassenrendant

OPM - Oberpostmeister

Oppl - Oppeln

OPR - Oberpostrat

Opr - Ostpreußen

OPS - Oberpostsekretär

OPSch - Oberpostschaffner

OTI - Obertelegrafeninspektor

OTS - Obertelegrafensekretär

OWKw oder OWKW

PA - Postamt

PÄ - Postämter

PAg - Postagentur

PAg m e B - Postagentur mit einfacherem Betrieb

PAgt - Postagent

PAmtm - Postamtmann

PAnst - Postanstalt

PAnw - Postanweisung

PAss - Postassistent

PAssess - Postassessor

PAw - Postanwärter

PAwn - Postanwärterin

PAZ

Pb - Postbote

PBetrAss - Postbetriebsassistent

PBPr - Postbaupraktikant

PBR - Postbaurat

PBRef - Postbaureferendar

PBSup - Postbausupernumerar

PD - Postdirektor

PDG - Postdienstgebäude

Pdm - Potsdam

Pfzh - Pforzheim

PG  - Postgebäude

PGn - Postgehilfin

Pgtz - Prignitz

PH  - Posthaus

PHilfst - Posthilfstelle

PHilfstInh - Posthilfstelleninhaber

PI - Postinspektor

PKrf - Postkraftwagenführer

Pkt - Paket

Pktk - Paketkarte

PL - Postlehrling

PM - Postmeister

Pn - Päckchen

PO - Postordnung

Pomm - Pommern

Postil - Postillion

PPr - Postpraktikant

PProt - Postprotest

PR - Postrat

Pr - Preußen

Präs - Präsident

PRef - Postreferendar

PrÖ - Öffentliche Sprechstelle bei Privaten

Prov - Provinz

PS - Postsekretär

PSA - Postsparkassenamt

PSch - Postschaffner

PSchA - Postscheckamt

PSchÄ - Postscheckämter

PSchG - Postscheckgesetz

PSchO - Postscheckordnung

PSt - Poststelle

PStInh - Poststelleninhaber

PSup - Postsupernumerar

PW - Postverwalter

PZA - Postzeitungsamt

PZO - Post-Zollordnung

R - Rückanmeldungsgespräch

Rb - Rechnungsbüro

RBG - Reichsbeamtengesetz

RD - Rechnungsdirektor

RegBM - Regierungsbaumeister

RegMaschM - Reservemaschinenmeister

Rf - Rundfunk

Rf-Sender - Rundfunksender

RGBl - Reichsgesetzblatt

Rgbz - Regierungsbezirk

Rgsb - Regensburg

RLenglisch - Radioletter (Funkbrief)

Rl - Rheinland

RMdJ - Reichsministerium der Justiz

RP - Reichspost

RPD - Reichspostdirektion

Rpf - Rheinpfalz

RPM - Reichspostministerium, auch: Reichspostminister

Rprov - Rheinprovinz

RPZ - Reichspostzentralamt

RPZ (TRA) - Reichspostzentralamt (Telegrafentechnisches Reichsamt)

RSch - Rückschein

Rsgb - Riesengebirge

Rst - Rostock

R-Stangen - Bezeichnung für Telegrafenmasten, die ihrer äußeren Form nach wie ein R aussehen

Rtlng - Reutlingen

Rttw - Rottweil

RVO - Reichsversicherungsordnung

Rvsb - Ravensburg

S - Sachsen

SA - Selbstanschluss

SA - Sturmabteilung

SA-Amt - Selbstanschlussamt

Sbr - Saarbrücken

Sch - Ablieferungsschein

SchL - Schaumburg-Lippe

Schles - Schlesien

SchlHols - Schleswig-Holstein

Schw - Schwerin

Schwab - Schwaben

Schzw - Schwarzwald

Sp - Spalte

Spy - Speyer

St.Sankt [Ort]

St. - Stück

StGB - Strafgesetzbuch

Stgt - Stuttgart

Stn - Stettin

StPO - Strafprozessordnung

Str./..str. - Straße/...straße

TA - Telegrafenamt

TÄ - Telegrafenämter

TAnst - Telegrafenanstalt

TAss - Telegrafenassistent

TAw - Telegrafenanwärter

TAwn - Telegrafenanwärterin

TBA - Telegrafenbauamt

TBÄ - Telegrafenbauämter

TBD - Telegrafenbaudienst

TBDSt - Telegrafenbaudienststelle

TBetrAss - Telegrafenbetriebsassistent

TBf - Telegrafenbauführer

Tbng - Tübingen

TBO - Telegrafenbauordnung

TBTr - Telegrafenbautrupp

TD - Telegrafendirektor

TDA - Telegrafendienstanweisung

techn - technisch

Techn - Technisch[er]

Tel - Telegramm

TGn - Telegrafengehilfin

Th - Thüringen

THilfsst - Telegrafenhilfstelle

THilfstInh - Telegrafenhilfstelleninhaber

TI - Telegrafeninspektor

TLA - Telegrafenleitungsaufseher

TMech - Telegrafenmechaniker

TO - Telegrafenordnung

TOBf - Telegrafenoberbauführer

TOLA - Telegrafenoberleistungsaufseher

TOWM - Telegrafenoberwerkmeister

TPr - Telegrafenpraktikant

TRA/T.R.A. - Telegrafentechnisches Reichsamt

Tri - Trier

TS - Telegrafensekretär

TSup - Telegrafensupernumerar

Tttlng - Tuttlingen

TWf - Telegrafenwerkführer

TWM - Telegrafenwerkmeister

TZA - Telegrafenzeugamt

TZÄ - Telegrafenzeugämter

Übs - Übersicht

Übtr - Übertrag

übtr - übertragen

ÜFEST

Ufr - Unterfranken

UM - Unzustellbarkeitsmeldung

V - Ferngespräch mit Voranmeldung

V - Vogtland

v H - vom Hundert

VA - Verkehrsamt

VA - Verstärkeramt

VÄ - Verkehrsämter

VAnst - Verkehrsanstalt

VerlPAnst - Verlagspostanstalt

Vg - Verfügung

vorm. - vormittags

VSt - Vermittlungsstelle

VStM - Vermittlungsstelle ... ?

VStW oder Vstw - Vermittlungsstelle Wählbetrieb

W - Wert

W-Amt - Wählamt

Wbf - Wertbrief

Wbn - Wiesbaden

Weim - Weimar

Wf - Werkführer

Wf - Westfalen

Wg - Württemberg

Wkt - Wertkästchen

WM - Werkmeister

Wobs - Wasserobservation

Wobs-Telegramm - Telegramm über Wasserstand und Wasserstandsverhalten

Wpkt - Wertpaket

Wpr - Westpreußen

W-Teilamt - Wähl-Teilamt

Wzb - Würzburg

Z - Zoll

z A - zur Annahmeeinholung

ZAnw - Zahlungsanweisung

ZB - Zentralbatterie

Zentr. - Zentral[e]

ZI - Zollinhaltserklärung

Zk - Zahlkarte

ZK - Zentralkomittee

ZPA - Zentralpostamt

ZPktk - Zollpaketkarte

ZPO - Zivilprozessordnung

ZU - Zustellungsurkunde

ZwPA - Zweigpostamt

ZwPÄ - Zweigpostämter

Einleitung

Zur Geschichte der Deutschen Reichspost

Vorgeschichte bis 1867

In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland.

Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland.

Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871)

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II.

Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919

Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen.

Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war.

Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf.

Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert.

Weimarer Republik (1919-1933)

Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs.

Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt.

Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen.

Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium.

Nationalsozialismus (1933-1945)

Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen".

Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war.

Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet.

Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit.

Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war.

Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt.

Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost

Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen.

Die Beförderung von Postsendungen

Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus.

Die Beförderung von Personen

Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte.

Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst

Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu.

Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt.

Telegrafenwesen und Funktelegrafie

Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt.

Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen.

Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse.

Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich.

In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten:

  • der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk),

  • der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren

1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und

dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden,

  • die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen.

Rundfunk und Fernsehen

Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden:

a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte.

Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand.

b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur.

Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig.

Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost

Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert:

Das Reichspostamt /Reichspostministerium

Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde.

Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen:

Abt. IPostwesen

Abt. IITelegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb

Abt. IIITelegrafenbetrieb und Funkwesen

Abt. IVPersonalwesen

Abt. VHaushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen

Abt. VIin München, für Bayern, 1934 aufgelöst

Abt. VIIfür Württemberg, 1934 aufgelöst

Abt. VIIIWirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet.

Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt)

Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet.

Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium.

Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro.

Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt:

  • die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens,

  • das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt,

  • das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt,

  • die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu

gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts

wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen,

  • das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost-

ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt,

  • das Reichspostmuseum, geschaffen 1872,

  • die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen

Neugestaltung Berlins,

  • das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer

Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen,

nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde.

Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet.

Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan."

Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden.

Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen

Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD.

Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet).

Die Postanstalten

Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen.

Aktenordnung und Quellenlage

Registraturverhältnisse im Reichspostministerium

Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners.

Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv

Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging.

Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009

Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies.

Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen.

Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990

Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben.

Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in preußischen Postzentralbehörden vor 1868 entstanden und abgeschlossen waren, zuständigkeitshalber an die damalige Historische Abteilung II des DZA in Merseburg abgegeben worden. Diese Akten befinden sich heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (GStA).

Die Akten der folgenden, dem RPM nachgeordneten Dienststellen wurden ebenfalls 1976-1978 ausgegliedert und zu eigenen Beständen formiert:

R 4702 Reichspostzentralamt,

R 4703Oberpostdirektionen Metz und Straßburg,

R 4704Der Sonderbeauftragte der Deutschen Reichspost in Spanien,

R 4705 Forschungsstelle der Deutschen Reichspost.

Bestandsteil R 4701 II, Potsdam 1983 und Berlin 1990.- Akten des RPM aus dem Verwaltungsarchiv des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen der DDR

In der Regel hatte man die Bezeichnung R 4701 II nicht verwendet. In den Jahren 1983/84 eingegangene Akten sind in den Bestand R 4701 integriert worden. Weiterhin sind im Dezember 1991 diesem Bestandsteil zuzuordnende Archivalien in einer Menge von ca. 30 lfm völlig ungeordnet dem Bundesarchiv übergeben worden. Es handelte sich um Akten, die bei der Auflösung des Verwaltungsarchivs des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen der DDR im Dezember 1991 an das Bundesarchiv übergeben wurden. Angesichts der Unüberschaubarkeit des in 1990 überlieferten Konvolutes hat man einen 1997 begonnenen Versuch, die Akten zu integrieren, offenbar zunächst nicht weiter verfolgt.

Bestandsteil R 4701 III, Koblenz 1985.- Akten der Abteilung München

Akten der Abteilung München, vom Bundesarchiv 1985 nach Koblenz übernommen. Der Bestand wurde zwar mit der deutschen Einheit unter R 4701 vereinnahmt, jedoch in praxi lange unter "Alt R 48 Abt. München" geführt.

Die Akten der Abteilung München des RPM verblieben nach der Auflösung der Abteilung im Jahr 1934 für Jahrzehnte in München. Ende 1985 sind sie zuständigkeitshalber an das Bundesarchiv abgegeben worden . Über den endgültigen Verbleib im Bundesarchiv verständigten sich zuletzt Bundesarchiv und Bayerisches Hauptstaatsarchiv im Jahre 2008.

Bestandsteil R 4701 IV, Koblenz.- Aktenrückgaben aus den USA und den

Niederlanden

Am 13. Mai 1958 gelangten im Zuge einer Aktenrückgabe aus der amerikanischen Departemental Records Branch in Alexandria/Va. 27 Behälter mit Akten des Reichspostministeriums in das Bundesarchiv. Weitere zwei Pakete, hauptsächlich Bauakten, erhielt das Bundesarchiv am 11. Januar 1960 vom Bundespostmuseum in Frankfurt/M.; auch sie dürften sich vorher in amerikanischen Gewahrsam befunden haben. Schließlich kamen fünf Aktenhefte mit einem in den Vereinigten Staaten von Amerika gebildeten Mischbestand ins Bundesarchiv. Bei den nunmehr vereinigten verschwindend wenigen Akten des Reichspostministeriums, die sich in Koblenz befanden, handelte es sich ganz überwiegend um Handakten. Der archivischen Ordnung wurde der Aktenplan des Reichspostministeriums zugrunde gelegt, wobei die Handakten nach dem jeweils überwiegend darin vertretenen Aktenzeichen eingeordnet wurden. Kassiert wurden verschiedene versprengte Schriftstücke ohne Wert. Eine Reihe von Personalaufstellungen und ähnlichen nicht archivwürdigen Unterlagen, darunter eine vollständige Kartei der Beamten des Reichspostministeriums und der höheren Beamten der Reichspostdirektionen nach dem Stande 1. April 1945, wurde an das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen abgegeben.

Im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus den Niederlanden gelangten im Oktober 1974 auch 3 Bündel Schriftgut der Provenienz "Deutsche Dienstpost in den besetzten niederländischen Gebieten" in das Bundesarchiv. Die ca. 2.000 Runderlasse und ca. 50 Pressemitteilungen des ehemaligen Reichspostministeriums wurden zu 20 Bänden formiert.

Auch die Signaturen dieses Bestandes gingen in R 4701 auf, auch hier hielt sich in praxi lange "Alt R 48", die Bezeichnung R 4701 III wurde meist nicht verwendet.

Besondere Verfahrensweisen im ZStA Potsdam

Sowohl für die im Weiteren folgenden Informationen zur archivischen Bearbeitung als auch für die Bestandslage relevant sind die nachstehenden Hinweise zum Umgang mit einem Teil der Archivalien des Reichspostministeriums im ZStA Potsdam.

Dort sind in den 1970er Jahren ca. 5.000 Akten, obwohl buchungstechnisch bereits kassiert, dem damaligen Postmuseum der DDR - heute Museum für Post und Kommunikation - in Berlin übergeben worden. Dabei handelt es sich zum Teil auch um Akten eines zu der Zeit bereits vorliegenden Findbuches (1960) des Geheimen Archivs, aus dem Archivalien kassiert wurden, was als schwer nachvollziehbar gilt, da es sich um einen bis dahin homogenen Bestand handelte. Verantwortungsvollem Handeln der Mitarbeiter des Museums und des Bundesarchivs sowie der Aufmerksamkeit von Archiv- und Museumsbenutzern ist es zu verdanken, dass diese Akten weiterhin der historischen Forschung zur Verfügung stehen. Die Modalitäten über weitere Aufbewahrung und Umgang sind zwischen der Museumsstiftung Post und Telekommunikation und dem Bundesarchiv geklärt, die insgesamt 4.261 Archivalien befinden sich wieder im Bundesarchiv und sind bei der Bestandsbearbeitung berücksichtigt worden.

Gleichwohl ungewöhnlich ist die Tatsache, dass man im ZStA ebenfalls Ende der 1970er Jahre Kassanda aus dem Potsdamer Bestand des Reichspostministeriums den seinerzeit staatlichen Auktionshäusern der DDR zur öffentlichen Veräußerung übergeben hatte. Allerdings rief das DDR-Postministerium wenig später bereits zur Auktion freigegebene Akten wieder zurück. Dennoch sind in dieser Zeit weit über 100 "Lose" versteigert worden und in Privathand gelangt.

Mit Sanktionierung der damaligen ZStA-Leitung erfolgte außerdem eine Verwahrung von als kassiert geltenden Akten für Zwecke der praktischen Ausbildung von Lehrlingen und Studenten, ganz offenbar, um Studien etwa über Geschäftsgang und Aktenbildung zu betreiben oder das Lesen der Sütterlinschrift zu üben.

Aus Erfahrung ist daher zu vermuten, dass zuweilen Akten des Reichspostministeriums als Handelsobjekt in der Öffentlichkeit auftauchen können, auf die das Bundesarchiv möglicherweise keinen Besitzanspruch erheben kann.

Archivische Bearbeitung des Bestandes

In den Jahren 2007 bis 2009 wurde eine Bestandsrevision und eine Neukartonierung durchgeführt. Zugleich erhielten die Akten des Bestandes im Sinne einer Vereinheitlichung und Datenbankfähigkeit neue Signaturen. So haben die Akten der vormaligen Bestandsteile mit den Kennbuchstaben B, D, GA, und P völlig neue Archivsignaturen erhalten. Die Akten des ehemaligen Bestandes R 48 (Koblenzer Teil und Abteilung München) sind innerhalb dieser Aktion endgültig in R 4701 integriert worden und erhielten neue Signaturen.

Vor diesem Hintergrund erfolgte im Rahmen eines Retrokonversationsprojektes mit der Deutschen Forschungsgesellschaft im Jahre 2009 die Aktenaufnahme in die Datenbank BASYS-S. Grundlagen waren die Kartei des Potsdamer Bestandes sowie die Findbücher der Abteilung München und der 200 Koblenzer Akten. Die über die Retrokonversion erstellten Datensätze wurden mit den wenigen, bereits vorhandenen, in der Datenbank vereinigt, die Altsignaturen mit erfasst, sodass eine Online-Suche auch über die Eingabe der Altsignatur möglich ist. Für einen gegebenenfalls notwendigen Abgleich zwischen Alt- und Neusignatur stehen zudem Konkordanzlisten zur Verfügung.

Die bestehende Bestandsgliederung musste nach eingehender Prüfung weitgehend überarbeitet werden. Es entstand eine neue Klassifikation, die sich im Wesentlichen am Aktenplan von 1938 orientiert und die Entwicklung und strukturelle Gegebenheiten des Bestandsbildners berücksichtigt. Die Klassifikationsgruppe 5 Forschung, Entwicklung, Patentangelegenheiten wurde archivisch neu gebildet. Etwa 1.500 Akten waren außerdem noch neu zu verzeichnen.

Es gibt zwei Bestandsteile: Teil I umfasst die Akten des Ministerialbereiches. Der Teilbestand der Abteilung München ist als Bestandsteil II aufgenommen worden und verblieb autark. Somit ergibt sich nachstehende innere Ordnung:

Teil I:Ministerium Berlin

1Verfassung; allgemeine Staatsangelegenheiten, Gesetzgebung,

zwischenstaatliche Übereinkommen; Einrichtung und Gliederung der Deutschen Reichspost

2 Postwesen

3 Fernmeldewesen, Telegrafenwesen, Fernsprechwesen

4Funkwesen

5Forschung, Entwicklung, Patentangelegenheiten

6Postbauwesen, Dienstausstattung

7Haushalt, Geldbewirtschaftung, Kassen- und Rechnungswesen,Statistik

8 Personalwesen

Teil II: Abteilung München

1Verwaltung und Personal

2Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen, Geldverkehr

3Postverkehr und Postbetrieb

4Bau und Unterhaltung der Telegrafen-, Fernsprech- und Funkanlagen

5Postbauwesen

6Telegrafen- und Fernsprechverkehr und -betrieb

7Funkverkehr und Funkbetrieb

8Allgemeine Angelegenheiten

Bei der Verzeichnung wurden, wo es geboten schien, Originalschreibweisen und -interpunktionen, auch in der Klassifikation, übernommen. Soweit sie nicht eigenständige Begriffe (Namen, Firmenbezeichnungen) betreffen, sind weitgehend neuere Schreibweisen (wie "Telegrafen" oder "Schifffahrt", ss- und ß-Regeln) gemäß der gültigen Deutschen Rechtschreibung eingesetzt worden.

Bei Vorliegen der entsprechenden formalen Kriterien (Laufzeit, Alphabeth, Numerus currens) sind aus den bereits bestehenden, aber lückenhaften Bandfolgen generell neue Bandfolgen in durchnummerierter Reihenfolge gebildet worden. Nur in Einzelfällen blieb die alte Bandzählung erhalten, eine Bemerkung an jeweiliger Stelle weist darauf hin. Die bereits genannte, aus dem 19. Jh. historisch überbrachte parallele Aktenführung zu verschiedenen Sachverhalten in einer bis 1928 extra bestehenden sog. "Geheimen Registratur" und einem "Geheimen Archiv" gestaltete sich für das Endarchiv (Reichsarchiv, ZStA) immer kompliziert. Im ZStA Potsdam verzeichnete man im Jahre 1961 den Bestand "Geheimes Archiv" noch einmal extra, ehe man die Archivalien in die allgemeine Reihung der Akten aufnahm. Das hatte zur Folge, dass sich bei der späteren Bildung von Serien und Bandfolgen zum Teil Laufzeitüberschneidungen ergaben, z.B. bei den Kolonialakten. Die Reihung und Sortierung der Archivalien innerhalb der Klassifikationsgruppen erfolgte in der Regel zuerst nach Aktenzeichen und dann nach Laufzeit. Soweit sie dem Verständnis dienen, wurden Zusatzinformationen verwendet.

Einige Bestandsspezifika erforderten ein besonderes Herangehen an bestimmte Verzeichnungsangaben, wie sie bereits bei anderen Beständen (vgl. R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen) zur besseren Verständlichkeit praktiziert wurden. Um z.B. Strecken- und Leitungsführungen sowie Verkehrsverbindungen kenntlich zu machen und gegenüber anderen Begrifflichkeiten abzugrenzen, sind diese im Gegensatz zur üblichen Schreibweise bei Doppelnamen, Straßen-namen usw. mit einem Leerzeichen vor und nach dem Bindestrich versehen (z.B.: Eisenbahnverbindung Wittenberg - Halle - Leipzig - Bitterfeld - Dessau oder Seekabel Emden - Azoren; aber: Berlin-Charlottenburg oder Ludwig-Feuerbach-Straße).

Wo es notwendig erschien, sind geografische Bezeichnungen näher erläutert worden. So sind zum Teil die heutigen polnischen Namen von Orten, die früher deutsche Namen trugen, ergänzend in Klammern gesetzt worden, z.B. Stettin (Szczecin), Breslau (Wroclaw). Missverständlich konnten auch Angaben über frühere Kolonialgebiete sein, da nicht immer klar war, ob es sich um eine deutsche Kolonie in Afrika oder um ein anders verwaltetes afrikanisches Land/Gebiet handelte. Die unter deutscher Kolonialherrschaft gestandenen Gebiete werden daher so bezeichnet, wie sie heute allgemein üblich in offenen Nachschlagewerken dargestellt werden, also Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Samoa usw.

Wenn nicht schon eine Indexierung vorlag, wurde auf selbige angesichts der Volltext-Recherchiermöglichkeit der Daten verzichtet. Die nur fragmentarisch vorliegende Indexierung wurde zudem für die Druckausgabe, die lediglich Sicherungs-zwecken dient und keine Publikation darstellt, nicht extra ausgeworfen.

Ein kleiner Teil der in großer Menge vorliegenden Abkürzungen, besonders aus dem technischen Bereich, konnte nicht aufgelöst werden.

Die archivische Gliederung der Abteilung München nach dem Aktenplan von 1926 und den auf dieser Grundlage erstellten Findbüchern blieb weitgehend erhalten. Im Sinne der Erhaltung der historischen Überlieferung wurden die Akten der Abteilung München nicht den einzelnen Klassifikationsgruppen des Bestandes R 4701 zugeordnet, so dass dieser Bestandsteil ein autarkes Gebilde darstellt. Bis dahin unverzeichnete Akten derselben Provenienz fanden dementsprechend Eingang. Größtenteils wurde die original überlieferte Verzeichnung und Schreibweise aus den bisherigen Findbüchern verwendet.

Personalakten und personenbezogene Akten des Bestandes R 4701 Reichspostministerium sind extra in einer Personen-datenbank erfasst.

Seit April 2009 ist der Bestand R 4701 Reichspostministerium im Internet auf der Seite des Bundesarchivs recherchierbar, eine Upgrade folgte nach dem Abschluss der Bestandsarbeiten im Jahre 2014.

Es liegt eine Druckfassung der Findbücher für Teil I und II vor. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv hat letzteres eine Druckfassung des Findbuches des Bestandsteiles II Abteilung München erhalten.

Der Bestand R 4701 Reichspostministerium belegt den historischen Zeitraum von 1867 bis 1945. Alle Archivalien befinden sich in Berlin. Die Akten sind in geeigneten Mappen und Kartons gelagert. Ein Teil der Archivalien ist restaurierungsbedürftig, dazu liegen die Angaben beim bestandsführenden Referat.

Insgesamt handelt es sich bei ca. 850 laufenden Metern um eine Gesamtzahl von 28.743 Verzeichnungseinheiten.

Weitere Überlieferungen

Im Bundesarchiv enthalten eine ganze Reihe von Beständen Akten mit Bezug auf die Thematik, unter anderem R 2 Reichsfinanzministerium, R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, R 4702 Reichspostzentralamt, R 4703 Oberpostdirektionen des ehemaligen Deutschen Reiches, R 4704 Der Sonderbeauftragte der Deutschen Reichspost in Spanien, R 4705 Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost, R 907 Sammlung Geschäftsberichte, R 43 Reichskanzlei, R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, DM 3 Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, B 257 Bundesministerium für Post- und Telekommunikation. Im Bundesarchiv-Militärarchiv enthalten die Militärbiografische Sammlung MSG 1 und die Militärgeschichtliche Sammlung MSG 2 etwa 3.000 Feldpostbriefe. Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem befinden sich unter der Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt 77 laufende Meter Archivalien aus den Jahren 1646 bis 1867.

Die Staatsarchive der Länder, regionale und kommunale Archiven verfügen über eine große Anzahl an Archivdokumenten zum Thema, vielfach sind Online-Recherchen und Aktenbestellungen über das Internet zur Vorbereitung von Archiv-besuchen möglich.

Literatur:

Sautter, Karl, Geschichte der Deutschen Post.

Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871-1945.- Frankfurt (Main) 1951,

Lotz, Wolfgang und Gerd R. Ueberschär: Die deutsche Reichspost 1933-1945. Eine politische Verwaltungsgeschichte.- Nicolaische Verlagsbuchhandlung, Berlin 1999,

Band I Wolfgang Lotz: 1933- 1939,

Band II Gerd R. Ueberschär: 1939-1945.

Anmerkungen der Druckfassung (Fußnoten) technisch nicht möglich.

Bestandsbeschreibung

Allgemeines: Verfassung und Gesetzgebung 1856-1944 (80), Beziehungen zu Institutionen und Organisationen 1868-1944 (43), Stellung und Lage des Post-, Telegraphen-, Fernsprech- und Funkwesens während innen- und außenpolitischer Ereignisse 1866-1945 (chronologisch, 468), Wirtschaftspolitik 1890-1945 (32). Einrichtung und Gliederung der Deutschen Reichspost: Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in deutschen Ländern und dessen Überleitung auf das Reich 1848-1929 (87), Verwaltungsrat 1924-1937 (39), Regelung des Dienstbetriebes 1819-1945 (645), Einrichtung, Umwandlung und Aufhebung von Oberpostdirektionen und Ämtern 1850-1945 (121), Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen (638), Öffentlichkeitsarbeit 1882-1944 (56), Veröffentlichungen, Statistik 1867-1945 (103). Personalangelegenheiten: Allgemeines 1859-1945 (112), Einstellung und Entlassung, Übernahme und Abgabe von Beamten1839-1945 (52), Besoldung und Vergütung 1842-1945 (142), Arbeitszeit und Urlaub 1847-1945 (80), Warte- und Ruhestands- sowie Hinterbliebenenangelegenheiten 1857-1944 (94), Laufbahn- und Beförderungsfragen, 1850-1944 (53), Organisations- und Rechtsfragen 1864-1945 (233), Aus- und Weiterbildung 1825-1944 (147), Gesundheits- und Sozialwesen, Versicherungen 1819-1945, (339), Dienstverhältnisse einzelner Personalgruppen (Beamte, Angestellte, Arbeiter, Frauen, Jugendliche) 1811-1945 (424), Disziplinarangelegenheiten 1842-1944 (208), Postpersonal in den Kolonien und im Ausland 1838-1945 (48), Personalakten ca. 1900-1944 (ca. 300). Postverkehr und -betrieb (Inland): Postordnungs- und -betriebsvorschriften 1798-1945 (461), Aufgabe, Zustellung und Abholung von Postsendungen 1821-1945 (170), Porto-, Gebühren- und Zollbestimmungen 1849-1945 (169), Postwertzeichen 1850-1945 (231), Postbeförderung (Bahnpost, Kraftpost, See- und Schiffspost, Luftpost) 1848-1945 (442), Postzeitungswesen 1864-1944 (89), Postscheckdienst und Postsparkassenwesen 1866-1944 (256), Mechanisierung, Vereinfachung des Postbetriebes 1864-1945 (31). Internationales Postwesen, Postverkehr mit dem Ausland und Postwesen in einzelnen Ländern: Allgemeines 1821-1945 (71), Weltpostverein und Vorläufer, internationale Postkongresse 1866-1945 (160), Weltpostverkehr und -betrieb 1869-1944 (349), Postverkehr mit und Postwesen in einzelnen Ländern (Erdteile und Länder A-Z) 1864-1944 (798), Postwesen in den deutschen Kolonien 1884-1944 (71), Deutsche Postanstalten im Ausland (China, Türkei und Marokko) 1869-1926 (74). Telegraphen- und Fernsprechwesen, Inland: Telegraphenwesen: Grundsatzregelungen 1855-1945 (966), Einrichtung und Dienstbetrieb der Telegraphenämter 1876-1945 (79), Telegraphenbau und -instandhaltung 1864-1945 (177), Apparate- und Übertragungstechnik 1868-1945 (83), Telegraphenleitungsnetz 1865-1944 (167), Telegrammverkehr, Rohrpostanlagen 1855-1945 (124), Sonderdienste (Wetter-, Flugsicherungsdienst u.a.) 1867-1945 (47), Hochfrequenzdrahtfunk 1934-1945 (93), Erfindungen, Versuche, Patente 1882-1945 (57); Fernsprechwesen: Grundsatzregelungen 1879-1945 (163), Einrichtung und Dienstbetrieb 1882-1945 (62), Fernsprechlinien und -technik 1878-1945 (140), Fernsprechanlagen für Behörden (Störungsnetze A-Z) 1933-1945 (88); Ausland: Internationales Telegraphenwesen (Konferenzen, Verträge, Gesellschaften) 1856-1945 (146), Telegraphenverkehr mit dem Ausland und Telegraphenwesen im Ausland: Allgemeines 1869-1945 (36), Telegraphische Verbindungen mit einzelnen Ländern (Erdteile und Länder A-Z) 1850-1945 (292), Fernsprechverbindungen mit einzelnen Ländern A-Z 1879-1945 (217). Funk und Fernsehen, Inland: Grundsatzregelungen 1900-1945 (121), Funkstationen und -ämter 1901-1945 (189), Funkdienste und Funknetze 1901-1945 (150), Funktechnik und -gerät 1899-1945 (55), Erfindungen, Versuche und Patente 1898-1945 (93), Funkgesellschaften (Transradio, Telefunken), Funkkommissionen und -ausschüsse 1902-1944 (81); Rundfunk: Aufbau, Gliederung und Empfangsverhältnisse 1919-1945 (212), Einzelne Rundfunksender A-Z 1923-1945 (76), Fernsehen 1935-1945 (25); Ausland: Allgemeines 1901-1944 (86), Funkverbindungen mit und Funkwesen in einzelnen Ländern A-Z 1902-1945 (178), Funkverbindungen mit den Kolonien 1902-1923 (48). Postbauwesen: Bauordnungen und -vorschriften 1834-1945 (106), Bauhaushalt 1861-1945 (58), Baustoffe und -materialien 1878-1944 (16), Wohnungs- und Siedlungswesen, 1867-1945 (132), Grundstücksverwaltung 1868-1944 (90), Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Postgebäuden bis 1928 (gegliedert nach OPDen und Postorten A - Z) 1867-1929 (ca. 5000), Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Postgebäuden ab 1928 (gegliedert wie bis 1928) 1929-1945 (417). Teil 2: 1845-1919 (1529): (noch ungeordnet, u.a.): Lohnstammkarten und Personalakten von Beschäftigten des RPM, Grundstücksakten, internationale Telegraphenverträge 1875-1949 (ca. 400), Weltpostverträge 1878-1940 (ca. 100), Behandlung von Wertbriefen und Wertkästchen 1845-1924 (48), Beschreibungen von Fernkabeln (34), An- und Umbauten an den Dienstgebäuden des RPM 1916-1945 (27), Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Eichämter im Deutschen Reich (14), Unterlagen über den Schutz gegen Starkstromanlagen (12). Teil 3: 1912-1934 (5336): Abt. München des RPM (betrifft das bayerische Postgebiet; Laufzeit gilt im wesentlichen für alle Aktengruppen): Verwaltung und Personal (1167), Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen, Geldverkehr (480). Postverkehr und Postbetrieb: Gesetzliche Bestimmungen (58), Postgebühren, Postordnungsvorschriften, Postzollordnung, (137), Postzeitungswesen, (30), Gebührenverrechnung und -ablösung, Dienstwertzeichen, (12), Postwertzeichen, Barfreimachung (39), Postbetriebsvorschriften, Bahnpostdienst, Postreklame (185), Postagenturen, Posthilfsstellen (39), Postfuhrwesen, Postfahrzeuge, Mechanisierung, (54), Kraftfahrwesen (792), Beförderungswesen, Luftpost (117), Weltpostvorschriften, Verkehr mit den angrenzenden Ländern (91), Bau und Unterhaltung der Telegraphen-, Fernsprech- und Funkanlagen (21), Postbauwesen (236), Telegraphen- und Fernsprechverkehr und betrieb (510); Funkverkehr und -betrieb (152), Allgemeine Angelegenheiten: Dienstanweisungen, Postdienststellen in Bayern, Jahresberichte und Statistik, Presse- und Rechtsangelegenheiten, Besichtigungen und Ausstellungen, Postgeschichte u.a. (384). Teil 4: 1920-1945 (145): Allgemeine Staatsangelegenheiten, Einrichtung und Gliederung der Deutschen Reichspost 1920-1945 (16), Postwesen 1927-1945 (7), Fernmeldewesen 1929-1945 (4), Fernsprechwesen 1941-1945 (4), Funkwesen 1923-1945 (5), Postbauwesen, Dienstausstattung 1934-1945 (10), Haushaltswesen 1933-1944 (4), Personalwesen (1902) 1920-1945 (59), Persönliche Korrespondenz des Reichspostministers Ohnesorge 1937-1943 (26).

(Anm: in Bearbeitung)

Weitere Überlieferungen

Im Bundesarchiv enthalten eine ganze Reihe von Beständen Akten mit Bezug auf die Thematik, unter anderem R 2 Reichsfinanzministerium, R 55 Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, R 4702 Reichspostzentralamt,

R 4703 Oberpostdirektionen des ehemaligen Deutschen Reiches, R 4704 Der Sonderbeauftragte der Deutschen Reichspost in Spanien, R 4705 Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost, R 907 Sammlung Geschäftsberichte, R 43 Reichskanzlei, R 4606 Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, DM 3 Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, B 257 Bundesministerium für Post- und Telekommunikation. Im Bundesarchiv-Militärarchiv enthalten die ärbiografische Sammlung MSG 1 und die Militärgeschichtliche Sammlung MSG 2 etwa 3.000 Feldpostbriefe.

Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem befinden sich unter der Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt 77 laufende Meter Archivalien aus den Jahren 1646 bis 1867.

Die Staatsarchive der Länder, regionale und kommunale Archiven verfügen über eine große Anzahl an Archivdokumenten zum Thema, vielfach sind Online-Recherchen und Aktenbestellungen über das Internet zur Vorbereitung von Archivbesuchen möglich.

Zitierweise

BArch R 4701/...

Related Units of Description

  • Amtliche Druckschriften

  • Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung ( ab Jg. 5, Nr.20: ... des Reichspostamts, ab Jg. 44, Nr. 21: ... des RPM), Jg. 1-70, Berlin 1876-1945 [RD 94].

  • Deutsches Postarchiv (ab Jg.3: Archiv für Post und Telegraphie), hrsg. i.A. des RPM, Jg. 1-68, Berlin 1873-1940, bis Jg. 48 (1920) = Beiheft zum Amtsblatt des RPM

  • Post-Nachrichtenblatt (ab Jg. 4[1923] = Nachrichtenblatt des RPM), Jg. 1-5, Berlin 1920- 1924.

  • Deutsche Postgeschichte, Hrsg. i.A des RPM, Bde 1-4, Leipzig 1937-1943.

  • Literatur

  • Die Deutsche Reichspost 1933 - 1945. Eine politische Verwaltungsgeschichte. 2 Bde, Bd 1 1933-1939 von Wolfgang Lotz, Bd 2 1939-1945 von Gerd R. Ueberschär, Berlin 1999

  • Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 373-375.

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