Beauftragter für den Vierjahresplan.- Bevollmächtigter für das Kraftfahrwesen

Identifier
R 26-VIII
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1941 - 31 Dec 1943
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

8 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Der Beauftragte für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 eingesetzt für die zentrale Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen und Aufgaben, die sich aus der Durchführung des 1936 verkündeten (zweiten) Vierjahresplans im Rahmen der Autarkiebestrebungen und Kriegsvorbereitungen ergaben; als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner). Zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete wurde eine Reihe von speziellen Einrichtungen im Rahmen des Beauftragten geschaffen (z.B. Haupttreuhandstelle Ost, Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft in Serbien). Ab 1942 wurden immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion) übertragen.

Als einer der zahlreichen Organisationsteile des Beauftragten für den Vierjahresplan (Geschäftsgruppen, Bevollmächtigte/Generalbevollmächtigte, Sonderbeauftragte etc.) wurde am 15. November 1938 der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen (GBK) Oberst Adolf von Schell eingesetzt. In der Verordnung über die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie vom 2. März 1939 erhielt er die Befugnis zur Genehmigung aller neu gebauten Kraftfahrzeuge: Der "Generalbevollmächtigte setzt Bauart, Hubraumklassen, Typenzahlen und Nutzlastgrenzen fest, die jeweils vom Hersteller einzuhalten sind", und bestimmt "die Fabriken, die Motoren für Motorfahrräder herstellen dürfen" (RGBl. 1939 I, S. 386). Damit sollte eine Vereinheitlichung der Motorrad- und Automobilfertigung im Reich durchgesetzt werden, um vor allem der Wehrmacht im Kriegsfall eine einfachere Wartung und Instandhaltung ihres Fuhrparks zu ermöglichen. Der am 15. März 1939 vorgelegte und am 1. Januar 1940 in Kraft tretende Schell-Plan sah nur noch einige wenige Grundtypen für Motorräder, Lkws und Pkws vor. Die 114 bislang existierenden Lkw-Typen wurden auf 19, auf vier Grundtypen aufbauende Modelle reduziert, die Pkw-Typen von 52 auf 30.

Im August/September 1942 verlor der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen einen Teil seiner Aufgaben an die Amtsgruppe Motorisierung beim Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben und Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion (Albert Speer). Er führte von nun an nur noch den Titel eines Bevollmächtigten für das Kraftfahrwesen.

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Der Generalbevollmächtigte für das Kraftfahrwesen war ein 1938 vom Beauftragten für den Vierjahresplan geschaffenes Amt mit dem Ziel, durch Typenreduzierung und Bauteilnormierung eine Vereinheitlichung der deutschen Kraftfahrzeug- und Motorradherstellung zu erreichen; damit sollte die Wartung des Wehrmacht-Fuhrparks erheblich erleichtert werden.

Bestandsgeschichte:

Der Bestand im Bundesarchiv besteht lediglich aus vier Akten. Die restliche Überlieferung muss als verloren gelten.

Archivische Bearbeitung:

Eine Verzeichnung der Akten wurde 1965 in das Sammelfindbuch für den Bestand R 26 Beauftragter für den Vierjahresplan aufgenommen und 2014 mit nur leichten Änderungen in die Datenbank des Bundesarchivs übertragen.

Bestandsbeschreibung

Vorhanden sind lediglich vier Aktenbände, die Unterlagen zur Vergabe von Fertigungsaufträgen an französische Firmen (1941-1943, 2 Bände), zum Straßentransportdienst in den besetzten Ostgebieten (1941-1943) sowie zur Degradierung der Dienststelle vom Generalbevollmächtigten zum Bevollmächtigten für das Kraftfahrwesen (1942) enthalten.

Erschliessungszustand

Findbuch (2014)

Zitierweise

BArch R 26-VIII/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • R 26 I Beauftragter für den Vierjahresplan.- Zentrale

  • R 2 Reichsfinanzministerium, v.a. Abschnitt BV - Vierjahresplan

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