Reichssippenamt.- Volkszählungskartei

Identifier
R 1509-KARTEI
Language of Description
German
Dates
1 Jan 1939 - 31 Dec 1939
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Organisation

Beginnend mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden im Dritten Reich durch eine Reihe von Rechtsverordnungen die Einstellung in den Staatsdienst und die staatliche Approbation von dem Nachweis der "arischen" Abstammung abhängig gemacht. Zur Begutachtung und Ergänzung der Nachweise musste eine zentrale staatliche Stelle geschaffen werden.

Am 18. April 1933 wurde die Stelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern eingerichtet. Als Sachverständiger für Rasseforschung wurde der bisherige Leiter der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP, Dr. Achim Gercke, bestellt (vgl. Ministerialblatt für die Preußische innere Verwaltung 1933, S. 359). Seit dem 15. Oktober 1934 befand sich auch die Leitung des neu gegründeten Amtes für Sippenforschung der NSDAP, das aus der NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP hervorgegangen war, in der Hand des Sachverständigen für Rasseforschung.

Die Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung wurde am 5. März 1935 in Reichsstelle für Sippenforschung (RfS) umbenannt und blieb weiterhin der Dienstaufsicht des Geschäftsbereichs der Abt. I des Reichsministeriums des Innern unterstellt. Anstelle des zurückgetretenen Dr. Gercke wurde am 18. März 1935 Dr. Kurt Mayer ernannt. Dr. Mayer war 1933 zum Rasse- und Siedlungshauptamt-SS nach Berlin gekommen und dort Hauptabteilungschef und Sachbearbeiter für Rassefragen (R 1509/1007). Am 1. April 1935 wurde er auch Reichsamtsleiter des Amtes für Sippenforschung der NSDAP. Die Ernennung Dr. Mayers zum Direktor der RfS hatte weitreichende Personalveränderungen zur Folge. Die Dr. Gercke nahestehenden Personen wurden vorläufig beurlaubt und später aus dem Dienst entfernt

(R 1509/1007).

Nach dem Geschäftsverteilungsplan der RfS vom 1. Mai 1936 war die Dienststelle zunächst in 7 Abteilungen gegliedert. Als 8. Abteilung war das Amt für Sippenforschung der NSDAP angegliedert (R 1509/1008). Kurz darauf erfolgte eine grundlegende Änderung der Organisation. Die RfS hatte nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1936 nur noch 5 Abteilungen (R 1509/1007):

Zentralabteilung: Personal- und Verwaltungsangelegenheiten

I. Abteilung: Abstammungsnachweis

II. Abteilung: Urkundliche Abstammungsprüfung

III. Abteilung: Schriftdenkmalschutz

IV. Abteilung: Archiv

Dieser Geschäftsverteilungsplan wurde im Wesentlichen beibehalten. Die einzigen größeren Änderungen, neben der Umbenennung einzelner Aufgabengebiete, waren die Zusammenlegung der Abteilungen I und II am 2. Oktober 1939 (R 1509/1020) und die Einrichtung einer Zahlstelle für die zahlreichen Einnahmen an Gebühren für Gutachten (R 2301/6706).

Mit der Okkupation Österreichs war die Einrichtung einer Zweigstelle in Wien verbunden. Sie wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1938 beim "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" unter Leitung von Dr. Schultze-Naumburg eingerichtet und nahm im gesamten Gebiet der "Ostmark" die gleichen Aufgaben wie die Reichsstelle wahr. Alle Grundsatz-, Personal- und Haushaltsfragen wurden von der Dienststelle in Berlin entschieden. Die Auflösung der Zweigstelle Wien erfolgte am 31. Mai 1940 aufgrund des Erlasses Adolf Hitlers vom 28. August 1939 über die "Vereinfachung der Verwaltung".

Die RfS wurde am 12. November 1940 in Reichssippenamt (RSA) umbenannt, ohne dass es zu wesentlichen Änderungen in der Geschäftsverteilung bzw. zu Personalveränderungen kam. Leiter des RSA blieb bis Kriegsende Dr. Mayer.

Aufgaben

Die ursprüngliche Aufgabe der Dienststelle war die Prüfung von Abstammungsnachweisen auf Antrag von Behörden und Parteidienststellen. Es wurden aber auch auf Antrag von Privatpersonen Bescheinigungen über die rassische Einordnung ausgestellt. Die Nachprüfung geschah in der Regel aufgrund der vorgelegten Urkunden und Dokumente. Falls nach Abschluss der Abstammungsprüfung noch Zweifel an der Abstammung bestanden, konnte von der RfS bzw. dem RSA eine erb- und rassenkundliche Untersuchung bei einem anthropologischen Institut veranlasst werden (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937, S. 1425). Die Entscheidungen der RfS hießen zunächst "Gutachten". Mit dem Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 21. September 1936 wurde die Bezeichnung "Abstammungsbescheid" festgelegt (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936, S. 1276). Abstammungsbescheide galten als vollgültige Abstammungsnachweise. Sie konnten aufgrund von ermittelten Urkunden aufgehoben oder geändert werden. Gegen einen Abstammungsbescheid war eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Reichsminister des Innern möglich. Durch Aufhebung zahlreicher negativer Abstammungsbescheide durch das Reichsministerium des Innern kam es zu Divergenzen zwischen der RfS und dem vorgesetzten Ministerium (R 1509/1021). Wegen der starken Überlastung der RfS verfügte der Reichs- und Preußische Minister des Innern in einem Runderlass vom 6. Juli 1936, dass von der RfS nur dann ein Gutachten einzuholen sei, wenn nach Ausschöpfung aller Prüfungsmöglichkeiten noch immer begründete Zweifel an der Abstammung beständen. Notwendige Gutachten bei Einbürgerungsverfahren sollten etwa nur dann angefordert werden, wenn eine Weiterverfolgung des Antrags überhaupt in Frage kam (Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 936, S. 951).

Neben der Abstammungsprüfung gehörten nach einer Aufstellung vom Oktober 1940 noch folgende Aufgaben in die Zuständigkeit der Behörde (R 1509/1011):

· Sippenkundlicher Schriftdenkmalschutz:

Dazu gehörte die Erfassung und Sicherstellung aller für die Familienforschung wichtigen Quellen. Besonderer Wert wurde dabei auf die Kirchenbücher gelegt, deren Verfilmung und Verkartung entweder von

der Dienststelle selbst durchgeführt oder von ihr unterstützt wurden. Der RfS bzw. dem RSA wurden Filme der aufgenommenen Kirchenbücher zur Verfügung gestellt, die zunächst im Filmarchiv der

Dienststelle (Berlin, Oranienburger Str. 28) eingelagert und 1943/44 in den Berlepsch-Schacht des Kalibergwerks bei Staßfurt ausgelagert wurden (R 1509/1596).

· Förderung der "deutschen Sippenkunde" und Zusammenarbeit mit dem Reichs-verband der Sippenforscher und Heraldiker;

· Verwaltung und Aufbewahrung jüdischer sippenkundlicher Quellen:

· Die Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD, die staatlichen Dienststellen und die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurden angewiesen, jüdische Personenstandsregister und Archivalien,

· die sich in ihrem Besitz befanden, an die RfS bzw. das RSA bzw. die dem RSA unterstellte Zentralstelle für jüdische Personenstandsregister zur Auswertung und Aufbewahrung zu übergeben. Mit der

· Einziehung und Auswertung der jüdischen Register konnte das RSA auch Gausippenämter beauftragen.

· Führung der amtlichen Juden- und Mischlingskartei;

· Vorbereitung der staatlichen Sippenamtsverwaltung sowie Aufsicht über die Sippenkanzleien und die zumeist erst Anfang der 40er Jahre errichteten staatlichen Gau- bzw. Landessippenämter.

Die Diensträume der RfS befanden sich ursprünglich in Berlin NW 7, Schiffbauerdamm 26. Spätestens ab August 1943 waren Teile der Dienststelle auch im Archivgebäude des RSA in Berlin N 4, Oranienburger Str. 28, untergebracht. Auslagerungsstellen für Unterlagen und Filme des RSA waren Stollen des Salzbergwerks Staßfurt und das Schloss Rathsfeld (R 1509/1046; 1611a).

Scope and Content

Zitierweise

BArch R 1509-KARTEI/...

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