SS- und Polizeigerichtsbarkeit

Identifier
NS 7
Language of Description
German
Level of Description
Collection
Languages
  • German
Source
EHRI Partner

Extent and Medium

Schriftgut

2833 Aufbewahrungseinheiten

Creator(s)

Biographical History

Geschichte des Bestandsbildners

Kurzfassung:

In den Jahren 1933-1934 erhielt die SS eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit, für die - wie auch für die Ehrengerichtsbarkeit - das dem Reichsführer-SS direkt unterstellte SS-Gericht als oberste Dienststelle zuständig war. In Konkurrenz zur Kriegsgerichtsbarkeit wurde durch Verordnung vom 17. Oktober 1939 eine Sonderstrafgerichtsbarkeit der SS und Polizei eingerichtet, der auch die Angehörigen der Waffen-SS, der Polizei und ihrer Hilfsverbände sowie die Bewohner einiger besetzter Gebiete unterworfen waren. Zentralinstanz der SS- und Polizeigerichtsbarkeit wurde 1939 das Hauptamt SS-Gericht, dem das Oberste SS- und Polizeigericht angeschlossen war.

Langfassung:

Aufgaben und Organisation

Die Anfänge der SS-Gerichtsbarkeit

Seit mit der Aufstellung der SS-Verfügungstruppe im Herbst 1934 und Frühjahr 1935 die Aussicht auf eine Erweiterung dieser stehenden Truppe zu einer eigenen SS-Division im Kriegsfall bestand, wurden in der Reichsführung der SS Pläne zur Einrichtung einer eigenen Strafgerichtsbarkeit nach dem Vorbild der Wehrmachtgerichtsbarkeit erwogen.

Konkrete Gestalt nahmen diese Pläne aber erst im Herbst 1936 an, als im SS-Gericht, zeitgleich mit der Entstehung der "Inspektion der SS-Verfügungstruppe" im SS-Hauptamt, eine Rechtshauptabteilung unter der Leitung des späteren stellvertretenden Chefs des Hauptamtes SS-Gericht, Dr. Günther Reinecke, gebildet wurde. Deren besondere Aufgabe war es, die Vorarbeiten zur Einführung einer militärischen Gerichtsbarkeit für die SS-Verfügungstruppe analog zur Wehrmachtgerichtsbarkeit durchzuführen.

Schon im Herbst 1932 hatte der damalige Leiter der Polizeiabteilung des Reichsführers-SS, SS-Standartenführer Paul Scharfe, vom Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, den Auftrag erhalten, in der Reichsführung der SS eine Oberste Disziplinarstelle einzurichten: das SS-Gericht. Dieses war dem Reichsführer-SS von Anfang an unmittelbar unterstellt und gehörte als Abteilung III zu seinem Stab. Ende Juni 1933 wurde Paul Scharfe zunächst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des SS-Gerichtes beauftragt und Anfang August 1933 schließlich zum Chef des SS-Gerichtes ernannt.

Mit der Neugliederung der Reichsführung der SS im Januar 1935 wurde im SS-Hauptamt in Berlin ein dem SS-Gericht nachgeordnetes SS-Gerichtsamt gegründet und zu dessen Chef alsbald der spätere SS-Richter beim Reichsführer-SS, Horst Bender, ernannt. Im Sommer 1935 wurde das SS-Gerichtsamt im SS-Hauptamt aufgelöst und das SS-Gericht in München exklusiv für alle Rechtsangelegenheiten der SS zuständig.

Im SS-Hauptamt verblieb in Person des ehemaligen evangelischen Pfarrers Martin Tondock lediglich ein dem SS-Gericht unterstehender Verbindungsführer zum Reichsführer-SS. Dieser sollte in allen die SS-Gerichtsbarkeit berührenden Fragen die Verbindung zu den damaligen drei Hauptämtern der SS sowie zu Parteidienststellen und Behörden aufrechterhalten.

Im April 1936 erhielt das SS-Gericht die organisatorische Gestalt, die es, abgesehen von der Einrichtung der eingangs erwähnten Rechtshauptabteilung im Herbst 1936, bis zu seiner Erhebung zum selbständigen Hauptamt SS-Gericht im Juni 1939 unverändert beibehalten sollte (vgl. NS 7/2, Bl. 42-44, Organigramm: Stand: 1. April 1936):

Der Chef des SS-Gerichtes :

SS-Brigadeführer Paul Scharfe (Amtschef)

Stabsführer (Verwaltungsführer):

SS-Hauptsturmführer Wilhelm Meske (Hauptabteilungsleiter)

SS-Untersturmführer Walter Mengden (Referent)

Kanzlei :

SS-Hauptscharführer Richard Reichert (Referent)

SS-Unterscharführer Hans Saller (Schreiber)

Verbindungsführer Berlin :

SS-Hauptsturmführer Martin Tondock (Hauptabteilungsleiter)

SS-Unterscharführer Fritz Geike (Schreiber)

Hauptabteilung I :

SS-Hauptsturmführer Emil Büchs (Hauptabteilungsleiter)

Abteilung Ia

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte Süd, Main und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung Ib:

SS-Hauptsturmführer Emil Büchs (s.o.)

SS-Unterscharführer Seufert (Referent)

Abteilung Ib

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte Elbe, Südost und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung Ia:

SS-Untersturmführer Horst Kunz (Abteilungsleiter)

Nachfolger (20.8.1936): SS-Hauptscharführer Dr. Leo Ernst

SS-Oberscharführer Robert Weber (Referent)

Hauptabteilung II :

SS-Obersturmführer Dr. Günther Reinecke (Hauptabteilungsleiter)

Nachfolger (20.8.1936): SS-Obersturmführer Eberhard Hinderfeld

Abteilung IIa

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte Südwest, Rhein und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung IIb:

SS-Obersturmführer Dr. Günther Reinecke (s.o.)

Nachfolger (20.8.1936): SS-Obersturmführer Eberhard Hinderfeld

SS-Oberscharführer Dr. Leo Ernst (Referent)

Nachfolger (20.8.1936): SS-Hauptscharführer Franz Klebensberger

Abteilung IIb

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte West, Nordwest und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung IIa:

SS-Untersturmführer Bruno Kegel (Abteilungsleiter)

SS-Mann Dietrich (Referent)

Hauptabteilung III :

SS-Hauptsturmführer Heinrich Knote (Hauptabteilungsleiter)

Abteilung IIIa

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte Nord, Nordost und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung IIIb:

SS-Hauptsturmführer Heinrich Knote (s.o)

(Referentenstelle unbesetzt)

Abteilung IIIb

Zuständigkeit: Disziplinar- und Beschwerdefälle sowie Ehrenangelegenheiten im Bereich der Oberabschnitte Ost, Mitte und Beschwerden gegen Entscheidungen des SS-Gerichtes aus dem Bereich der Abteilung IIIa:

SS-Obersturmführer Eberhard Hinderfeld (Abteilungsleiter)

Nachfolger (20.8.1936): SS-Untersturmführer Horst Kunz

(Referentenstelle unbesetzt)

Rechtshauptabteilung:

SS-Obersturmführer Dr. Günther Reinecke (Hauptabteilungsleiter) (20.8.1936)

SS-Oberscharführer Dr. Erich Klahre (Abteilungsleiter) (1.10.1936)

SS-Oberscharführer Ulrich Dümichen (Abteilungsleiter) (1.10.1936)

Vor der Einführung der militärischen Strafgerichtsbarkeit für die bewaffneten Verbände von SS und Polizei im Oktober 1939 erstreckte sich die Zuständigkeit des SS-Gerichtes im Rahmen des Disziplinarwesens der Allgemeinen SS auf die Untersuchung und Bearbeitung folgender Fälle (vgl. D"Alquen, Gunter: Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 21):

· Disziplinar- und Beschwerdefälle nach der SS-Disziplinarstraf- und Beschwerdeordnung, die dem in der Wehrmacht geltenden Disziplinarstrafrecht nachgebildet war;

· Ehrenschutzangelegenheiten (Schied- und Ehrenverfahren) nach der Schied- und Ehrengerichtsordnung der SS;

· Disziplinar- und strafrechtliche Gnadensachen.

·

· Das SS-Gericht, dem die Disziplinar- und Rechtsstellen der SS-Einheiten vom SS-Oberabschnitt bis zur SS-Standarte nachgeordnet und fachlich unterstellt waren, stellte dabei kein Gericht im eigentlichen Sinne dar, dessen Entscheidungen sich auf ein Gesetz gegründet hätten und durch einen Kollegiumsbeschluss zustande gekommen wären. Allein maßgeblich bei der Beurteilung der Fälle waren die vom Reichsführer-SS erlassenen Vorschriften sowie nationalsozialistisch-weltanschauliche und soldatische Grundsätze (vgl. Organisationsbuch der NSDAP [1936], S. 422, und NS 7/8, Bl. 4).

·

· Ende Februar 1937 wurde Horst Bender im SS-Hauptamt als Disziplinarsachbearbeiter unter der fachlichen Dienstaufsicht des SS-Gerichtes zur Inspektion der SS-Verfügungstruppe versetzt und galt deshalb, rückschauend betrachtet, als zeitlich erster Richter der SS-Verfügungstruppe.

·

· Als sich ein Jahr darauf, Anfang März 1938, bei der Akademie für Deutsches Recht eine Arbeitsgemeinschaft für Fragen der Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes konstituierte, konnte immerhin schon über den Entwurf einer SS-Strafgerichtsordnung, das heißt: einer Verfahrensordnung für die geplanten SS-Gerichte, diskutiert werden. Nachdem der Reichsjustizminister bereits im Mai 1938 seine Zustimmung signalisiert hatte, wurde in der Arbeitsgemeinschaft im November 1938 bekannt, dass auch Adolf Hitler die Notwendigkeit einer eigenen SS-Gerichtsbarkeit anerkannt habe.

·

· Bereits im Dezember 1938 begann daraufhin die Ausbildung des nicht-richterlichen Personals für die Geschäftsstellen der SS-Gerichte. Seit Mitte Februar 1939 existierte ein Haushaltsvoranschlag des Verwaltungschefs der SS für die SS-Strafgerichtsbarkeit.

·

· Anfang März 1939 wies der Chef des SS-Gerichtes, SS-Gruppenführer Scharfe, die Dienststellen der SS schließlich an, die zum Richteramt befähigten Juristen ihrer Einheiten auf die Laufbahn als richterliche SS-Justizführer in der zukünftigen SS-Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen und sie zu Bewerbungen aufzufordern.

·

· Die geeignet erscheinenden Bewerber bereitete man in zweiwöchigen Lehrgängen an der SS-Führerschule in Dachau auf ihre zukünftige Tätigkeit vor, wobei auf Anregung der Lehrgangsteilnehmer auch das nahegelegene Konzentrationslager besichtigt wurde. Am 15. August 1939 wurden die Teilnehmer dieses Lehrgangs zu richterlichen SS-Justizführern in der SS-Verfügungstruppe ernannt. Ihre Ernennungsurkunden unterzeichnete Adolf Hitler persönlich (vgl. R 43 II/1204b und 1206).

·

· Am 1. Juni 1939 erhob man das SS-Gericht zum selbständigen Hauptamt SS-Gericht (vgl. NS 19/3901, Bl. 77). Es bildete fortan die Zentralstelle und Ministerialinstanz für die Sonderstrafgerichtsbarkeit der SS und Polizei. Gegliedert war das Hauptamt in das SS-Rechtsamt unter Leitung des SS-Sturmbannführers Dr. Günther Reinecke und in das SS-Disziplinaramt unter Leitung des SS-Sturmbannführers Eberhard Hinderfeld.

·

· Noch ehe am 30. Oktober 1939 die Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz vom 17. Oktober 1939 in Kraft trat, hatte Adolf Hitler am 25. Juni 1939, nach einem Vortrag des Reichsführers-SS auf dem Obersalzberg, die sofortige Aufstellung der ersten Kriegsgerichte bei den SS-Divisionen "Verfügungstruppe" und "Totenkopfverbände" sowie bei den mobilen Polizeiverbänden im "Reichsprotektorat Böhmen und Mähren" befohlen (vgl. R 43 II/1204a, Bl. 49).

·

· Unmittelbar danach wurde der SS-Sturmbannführer Horst Bender von der Inspektion der SS-Verfügungstruppe zum Hauptamt SS-Gericht kommandiert, um aufgrund seiner Erfahrungen bei der Truppe das Gericht der SS-Verfügungstruppen-Division aufzubauen und zu leiten.

·

·

· Die Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS

·

· Horst Benders Erfahrungen und seine Vertrautheit mit der SS-Verfügungstruppe waren es auch, die Anfang Mai 1940, kurz vor dem Westfeldzug, dazu führten, dass er als Divisionsrichter der SS-Verfügungstruppen-Division abgelöst und vom Chef des Hauptamtes SS-Gericht als SS-richterlicher Verbindungsführer zum Persönlichen Stab des Reichsführers-SS kommandiert und in dessen Feldkommandostelle entsandt wurde.

·

· Aus dieser Verwendung entwickelte sich bis 1942 eine Dienststelle, auf der zunächst zwei, schließlich fünf SS-Richter arbeiteten. Deren Aufgabe bestand darin, dem Reichsführer-SS die vom Hauptamt SS-Gericht bearbeiteten und begutachteten Urteile der SS- und Polizeigerichte in seinen während des Krieges laufend wechselnden Quartieren vorzulegen. In seiner Eigenschaft als Gerichtsherr der SS- und Polizeigerichtsbarkeit hatte Heinrich Himmler diese Urteile endgültig zu entscheiden.

·

· Dabei standen Himmler seit dem 18. April 1940 dieselben Befugnisse zu wie den Oberbefehlshabern der drei Teilstreitkräfte der Wehrmacht: Nicht nur sämtliche Urteile gegen Offiziere der Waffen-SS und Polizei bedurften der Entscheidung durch den Reichsführer-SS, sondern auch alle wesentlichen Gnadenentscheidungen, insbesondere über Todesurteile.

·

· Die Dienststelle des "SS-Richters beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" gehörte zunächst noch zum Hauptamt SS-Gericht. Ende März 1942 übernahm sie auch die Funktion des bis dahin bestehenden Verbindungsamtes Berlin des Hauptamtes SS-Gericht. Im April 1942 wurde sie dann aber in die Stabsabteilung der Waffen-SS beim Persönlichen Stab des Reichsführers-SS eingegliedert.

·

· Am 8. August 1942 wurde Horst Bender rückwirkend zum Leiter der "Hauptabteilung SS-Richter im Amt Stabsführung des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS" ernannt. Der Bezugspunkt der Arbeit der Dienststelle blieb aber das Hauptamt SS-Gericht in München.

·

· Während Horst Bender sich den wesentlichen Teil der Zeit auf der jeweiligen Feldkommandostelle Heinrich Himmlers aufhielt und dort arbeitete, befand sich die eigentliche Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS in der Wilhelmstraße 28 in Berlin. Sie war räumlich und sachlich getrennt vom Persönlichen Stab des Reichsführers-SS und verfügte über eine eigene Registratur und Aktenablage. Dort arbeiteten die übrigen sachbearbeitenden SS-Richter, soweit sie nicht zum Vortrag zur Feldkommandostelle befohlen waren.

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·

· Das Hauptamt SS-Gericht während des Krieges

·

· Die organisatorischen Veränderungen des Hauptamtes SS-Gericht in der Folgezeit ergaben sich aus seinen veränderten und erweiterten Aufgaben. So bestand seit Mai 1940 ein zunächst noch dem SS-Rechtsamt zugeordnetes Straflager der SS und Polizei in Dachau, in dem sich die zu Gefängnisstrafen verurteilten Angehörigen der SS und Polizei in einer Abteilung G und die zu Zuchthausstrafen Verurteilten in einer Abteilung Z befanden.

·

· Die Schaffung eines SS-eigenen Strafvollzuges zur Verwirklichung eigener Erziehungsideale auch bei Straffälligen gehörte zu den wesentlichen Zielen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit während des Krieges. Ende März 1941 wurden daher das Gnadenwesen und der Strafvollzug in einem eigenen Amt zusammengefasst. Das Hauptamt SS-Gericht gliederte sich nun folgendermaßen:

·

· Amt I - Recht und Rechtspflege (SS-Sturmbannführer Dr. Reinecke),

· Amt II - Organisation, Personal und Verwaltung, Disziplinar- und Beschwerdewesen (SS-Sturmbannführer Hinderfeld),

· das neugeschaffene Amt III - Gnadenwesen, Strafvollstreckung, Strafvollzug, das bis zu dessen plötzlichem Tod im September 1941 von SS-Sturmbannführer Bruno Kegel geleitet und dann von SS-Sturmbannführer Günther Burmeister übernommen wurde (vgl. NS 19/1916, Bl. 88).

Im März 1941 begannen auch die Vorarbeiten zum Aufbau des Strafvollzugslagers der SS und Polizei in Danzig-Matzkau, in dem ab März 1942 alle Gefängnisstrafen verbüßt wurden, während in Dachau die Straflagerverwahrung der zu Zuchthausstrafen Verurteilten stattfand.

Die nächste Neugliederung des Hauptamtes SS-Gericht erfolgte in der ersten Augusthälfte 1942, nach dem Tod des ersten Hauptamtschefs, SS-Obergruppenführer Paul Scharfe, am 29. Juli 1942, und noch ehe dessen Nachfolger, SS-Gruppenführer Franz Breithaupt, gemäß der "Grundsätzlichen Richtlinie Nr. 1" des Reichsführers-SS, "dass niemals ein Jurist Chef des SS-Gerichtes sein darf" (vgl. NS 19/1913, Bl. 9), sein Amt angetreten hatte.

Auf Antrag des Chefs des Amtes I im Hauptamt SS-Gericht, SS-Obersturmbannführer Dr. Günther Reinecke, genehmigte Heinrich Himmler die Schaffung eines neuen Amtes IV - Inspektion - unter der Leitung des SS-Sturmbannführers Dr. Hans-Bernhard Brauße. Zugleich wurde die Leitung des Amtes I mit dem ständigen Vorsitz im Obersten SS- und Polizeigericht verkoppelt. Letzteres war im Juni 1940 beim Hauptamt SS-Gericht in München eingerichtet worden, zunächst nur auf Kriegsdauer zugestanden, 1942 aber schließlich mit Friedensplanstellen etatisiert.

Beide Maßnahmen dienten demselben Zweck: der Vereinheitlichung der Rechtsanschauungen und der Rechtsprechung und damit insgesamt der Einheitlichkeit der Strafrechtspflege von SS und Polizei.

Zu einem der ernstesten Probleme der jungen Sonderstrafgerichtsbarkeit von SS und Polizei wurde die Gewinnung geeigneten Richternachwuchses. Mit dem Amtsantritt von Franz Breithaupt als Chef des Hauptamtes SS-Gericht gingen daher auch die Zuständigkeiten für das gesamte Personalwesen und die Gerichtsorganisation vom Amt II auf das Amt I über. Dieses erhielt im Januar 1944 schließlich auch die Bezeichnung "Rechtsführung und Personal", während das Amt II wieder wie 1939 ein reines Disziplinaramt wurde.

Auch außerhalb der Strafgerichtsbarkeit, nämlich auf den wichtigen Gebieten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Personenstandsrecht) und des Zivilrechts (Rechtsbetreuung der SS-Männer), eröffnete sich der SS- und Polizeigerichtsbarkeit schließlich ein dankbares Betätigungsfeld, das weitere Neuorganisationen im Juli 1943 und im Januar 1944 notwendig machte. Diese betrafen allerdings jeweils nur die Ämter I und IV (vgl. NS 7/11, Bl. 90ff., und NS 7/8, Bl. 22f.).

Zuletzt wurde im Mai 1944 im Zuge der um sich greifenden Ermittlungen in Korruptions- und Konzentrationslagerverbrechen im Amt I des Hauptamtes SS-Gericht eine Hauptabteilung Ig eingerichtet. Diese sollte die Funktion einer "Generalstaatsanwaltschaft" ausüben und die Untersuchungsführung in Ermittlungsverfahren innerhalb der gesamten SS- und Polizeigerichtsbarkeit zentral koordinieren und kontrollieren (vgl. NSD 41/18: Sammelerlasse 1944, Ziff. 77).

Spiegelbildlich dazu wurde beim Hauptamt SS-Gericht ein ständiges SS- und Polizeigericht z.b.V. eingerichtet, das dem "Zentralgericht des Heeres" (ZdH) nachgebildet war und für alle Strafsachen von besonderer Bedeutung zuständig sein sollte (vgl. NS 7/128).

Bei allen organisatorischen Veränderungen des Hauptamtes SS-Gericht während des Krieges ist - auch im Hinblick auf Wesen und Wirksamkeit der SS- und Polizeigerichtsbarkeit - zu beachten, dass die Dienststelle bis zum Ende ein Provisorium blieb, das ständigem Wandel unterlag. Feste Strukturen im Sinne von Hauptabteilungen und Abteilungen scheint es nach Auskunft ehemaliger SS-Richter nach dem Krieg so eigentlich gar nicht gegeben zu haben. Die entsprechenden Bezeichnungen dienten lediglich der Zuständigkeitsabgrenzung und der vorläufigen Festlegung eines Organisationsrahmens für die Zeit nach dem Krieg.

Organigramm: Stand: 30. Januar 1945

Der Chef des Hauptamtes SS-Gericht:

SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Franz Breithaupt

Amt I (Rechtsführung und Personal) :

Amtschef: SS-Oberführer und SS-Richter Dr. Günther Reinecke

Hauptabteilungen:

Ia (Strafrecht und Strafverfahrensrecht)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Dr. Hans-Jürgen Bruns

Ib (Zivilrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit und Rechtsbetreuung)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Dr. Karl Braun

Ic (Gerichtsorganisation und Richterpersonalien)

SS-Obersturmbannführer und SS-Richter Dr. Erich Klahre

SS-Obersturmbannführer und SS-Richter Dr. Fritz Greineder

Id (Technische Personalverwaltung, nichtrichterliche Personalien, Fürsorgewesen)

SS-Obersturmbannführer Robert Pape

SS-Obersturmführer Robert Weber

Ie (Laufende Strafsachen und Rechtsfortbildung)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Dr. Benno Heger

If (Beurkundungs- und Geschäftsstellenwesen)

SS-Hauptsturmführer Fritz Geike

Ig (Zentrale Untersuchungsführung)

SS-Obersturmbannführer und SS-Richter Kurt Mittelstädt

SS- und Polizeigericht z.b.V.

SS-Obersturmbannführer und SS-Richter Richard Ende

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Dr. Werner Hansen

Amt II (Disziplinar- und Beschwerdewesen, Ehrenschutz):

Amtschef: SS-Obersturmbannführer Eberhard Hinderfeld (bis 1.2.1945)

Nachfolger: SS-Obersturmbannführer und SS-Richter Dr. Norbert Pohl (ab 1.2.1945)

SS-Obersturmbannführer Franz Klebensberger

Amt III (Gnadenwesen, Strafvollstreckung, Strafvollzug):

Amtschef: SS-Standartenführer und SS-Richter Günther Burmeister

IIIa (Gnaden- und Rehabilitierungsrecht)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Hermann Meder

IIIb (Strafvollstreckung und Strafvollzug)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Wolfgang Walther

Amt IV (Rechtserneuerung und Rechtsschulung):

Amtschef: SS-Standartenführer und SS-Richter Dr. Hans-Bernhard Brauße

IVa (Rechtserneuerung - gesetzgeberische Vorarbeiten)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Wilhelm Dröschel

IVb (Rechtsbetreuung - Einzelfälle)

SS-Hauptsturmführer und SS-Richter d.R. Dr. Otto Nüßle

IVc (Rechtsschulung und Auswertung)

SS-Standartenführer und SS-Richter Dr. Hans-Bernhard Brauße

IVd (Rechtsforschung)

SS-Sturmbannführer und SS-Richter Dr. Otto Thorbeck

Oberstes SS- und Polizeigericht:

SS-Oberführer und SS-Richter Dr. Günther Reinecke

Dienststelle SS-Richter beim Reichsführer-SS:

SS-Oberführer und SS-Richter beim Reichsführer-SS Horst Bender

Mitarbeiter / Sachbearbeiter:

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Dr. Ralf Wehser

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Friedrich Killing

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Helmut Gießelmann

SS-Sturmbannführer und SS-Richter d.R. Emanuel Graf von Korff

1934 als eigene Disziplinargerichtsbarkeit der SS eingerichtet, 1939 zum Hauptamt erhobe‧nes SS-Gericht und dem Reichsführer SS direkt unterstellt. Durch Verordnung vom 17. Oktober 1939 wurde eine Sonderstrafgerichtsbarkeit der SS und Polizei eingerichtet, der auch die Angehörigen der Waffen-SS, der Polizei und ihrer Hilfsverbände sowie die Bewohner einiger besetzter Gebiete unterworfen waren

Scope and Content

Geschichte des Bestandsbildners

Bestandsgeschichte

Aus Unterlagen des Persönlichen Stabes des Reichsführers-SS ist zu entnehmen, dass sich das Hauptamt SS-Gericht in München schon 1943 um ein Ausweichquartier bemühte und im August 1943 "einen Teil der wichtigsten Akten" nach Gmund verlagerte (vgl. NS 19/3717). Diese Maßnahme wurde aber auf Befehl des Reichsführers-SS wieder gestoppt.

Bei einem Luftangriff im Juli 1944 wurde das Dienstgebäude des Hauptamtes SS-Gericht in der Karlstraße 10 in München beschädigt. Daher verlegte man das Hauptamt zum 1. August 1944 in ein Ausweichquartier im Hotel Kronprinz in Prien am Chiemsee. Ob ein Teil seiner Akten bereits bei dem genannten Luftangriff verbrannte oder ob die Akten erst bei Kriegsende in Prien am Chiemsee planmäßig von Mitarbeitern des Hauptamtes SS-Gericht vernichtet wurden, ist unbekannt. Die Akten des Hauptamtes SS-Gericht, das am 30. April 1945 endgültig aufgelöst wurde, müssen jedenfalls größtenteils als verloren gelten.

Offenbar aufgrund einer allgemeinen Anordnung wurden bei Kriegsende auch die Registraturen der SS- und Polizeigerichte, die sich an den Dienstsitzen der Höheren SS- und Polizeiführer befanden, und die der mobilen Feldgerichte bei den SS-Divisionen und SS-Korps vernichtet, um die Akten nicht in Feindeshand fallen zu lassen.

Die Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS, d.h. des SS-richterlichen Verbindungsführers des Hauptamtes SS-Gericht beim Reichsführer-SS, deren Akten heute den Hauptteil des Bestandes NS 7 bilden, befand sich bei Kriegsende im Ausweichquartier "Frankenwald" des Persönlichen Stabes des Reichsführers-SS in Bad Frankenhausen in Thüringen.

Dort fiel die Registratur der Dienststelle den vorrückenden US-amerikanischen Streitkräften in die Hände. Die Unterlagen gelangten dann gemeinsam mit wenigen Restakten des Hauptamtes SS-Gericht über regionale US-amerikanische Akten-Sammelstellen 1946 in das "Berlin Document Center" (BDC).

Im BDC wurden die Unterlagen des SS-Richters beim Reichsführer-SS (Berlin) und einige versprengte Akten des Hauptamtes SS-Gericht (München) im Umfang von einer Kiste mit neun Ordnern verfilmt und schließlich im September 1962 als Bestand "Hauptamt SS-Gericht" an das Bundesarchiv mit Dienstsitz in Koblenz zurückgegeben. Einige Restakten des Hauptamtes SS-Gericht verblieben weiterhin im BDC.

Im Bundesarchiv wurde aus den vom BDC abgegebenen Akten der Bestand NS 7 gebildet. Private Papiere des ehemaligen SS-Richters beim Reichsführer-SS vorwiegend aus den 1920er und 1930er Jahren, die sich in dieser Abgabe befanden (Umfang: 2 Ordner), wurden 1966 vom Bundesarchiv an Horst Bender persönlich zurückgegeben.

Hervorzuheben ist, dass das BDC den ursprünglichen Registraturbestand vollständig zerschlagen hatte. Aus der Überlieferung hatte es neue Aktenvorgänge gebildet und diese alphabetisch aneinandergereiht, ohne auf die organisch gewachsenen Aktenstrukturen Rücksicht zu nehmen. Daher dürften in der "Sammlung BDC", für die seit 1994 das Bundesarchiv zuständig ist, vor allem in den sogenannten "Biographic Files", nach wie vor nicht wenige Einzelvorgänge und -schriftstücke zu finden sein, die ursprünglich aus Dienststellen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit stammen.

Mit den Rückgaben deutschen Aktenschriftguts aus dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten von Amerika (NARA) in den 1960er Jahren gelangten noch weitere Unterlagen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit in das Bundesarchiv. Unter anderem wurden Akten des provisorischen Bestandes "Reichsführer-SS" (RG 1010) in NS 7 überführt.

1965 wurde der Bestand um eine umfangreiche Abgabe zufällig erhalten gebliebener Strafverfahrensakten einzelner SS- und Polizeigerichte sowie mobiler Feldgerichte einzelner SS-Einheiten ergänzt. Diese Akten waren zuvor in der Zentralnachweisstelle des Bundesarchivs in Aachen-Kornelimünster (ZNS) verwahrt und für die Erteilung von Auskünften vor allem an Ämter ausgewertet worden. Hierzu zählen Unterlagen über Einzelverfahren des SS- und Polizeigerichtes Nord, Oslo, unter anderem der Außenstelle Drontheim, sowie des SS- und Polizeigerichtes XII, Hamburg. Letztere waren 1952 vom Kriminalamt der Polizeibehörde Hamburg an das Bundesarchiv übergeben worden.

1965 wurden zahlreiche Vorgänge aus dem BDC-Bestand "Sammlung Schumacher" in NS 7 übernommen. 1966 reichte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg, Kopien einer Archivalieneinheit weiter, die im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes verwahrt wird (NS 7/1020).

In den Jahren 1968 und 1970 folgten weitere Aktenübergaben seitens der ZNS, darunter zahlreiche Unterlagen des SS- und Polizeigerichtes III, Berlin. 1973 übergab das Hessische Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, eine Archivalie des SS- und Polizeigerichtes VI, Krakau (NS 7/1149).

Bis zur Mitte der 1980er Jahre kam es vereinzelt zu weiteren Aktenabgaben aus dem In- und Ausland. Im Rahmen der Rückführung deutscher Archivalien aus der Library of Congress in Washington D.C. zum Beispiel gelangte im November 1983 ein ca. 2000 Karteikarten umfassender Teil der Vollstreckungs- und Gnadenkartei des Hauptamtes SS-Gericht - in drei Holzkästen verwahrt und von 4401 bis 6399 nummeriert - in das Bundesarchiv. Dieses Karteienfragment war am 15. August 1945 von US-amerikanischen Soldaten in der Garage des Hotels Kronprinz in Prien am Chiemsee gefunden worden. Mindestens 30 Karteikarten fehlen, die innerhalb des Nummernbereichs 4401-6400 unbelegt sind. Wie viele weitere Karten abhanden gekommen sind, lässt sich nicht nachvollziehen.

1986 wurden aus dem BDC-Bestand "SS-Miscelanneous" vier Archivalien mit Schriftgut des SS-Richters beim Reichsführer-SS und Splitter der Provenienz "Strafvollzugslager der SS und Polizei Danzig-Matzkau" in den Bestand NS 7 übernommen (NS 7/1171-1174).

1990 übernahm das Bundesarchiv das sogenannte "NS-Archiv" aus der Überlieferung des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Bei der Erschließung und provenienzgerechten Bestandszuordnung dieser Unterlagen wurden unter anderem elf von SS- und Polizeigerichten stammende Archivalieneinheiten ermittelt. Diese wurden 2008 in den Bestand integriert (NS 7/1176-1186). Im Zuge der Auflösung der aus dem BDC stammenden "Sammlung Research" wurden weitere acht Archivalieneinheiten sowie eine Akte aus der "Sammlung Schumacher" (heute Bestand R 187) in NS 7 überführt (NS 7/1187-1193, 6401-6403).

Die Restakten des Hauptamtes SS-Gericht, die nach 1962 weiterhin im BDC verblieben waren, wurden 1994 mit dem Gesamtbestand des BDC ins Bundesarchiv überführt. 2012 wurden diese insgesamt 179 Archivalieneinheiten des BDC-Teilbestandes "Diverses/DS/HA SS-Gericht" aus der "Sammlung BDC" ausgegliedert und provenienzgerecht in den Bestand NS 7 integriert (NS 7/6404-6583).

Archivische Bewertung und Bearbeitung

Der ursprüngliche, registraturmäßige Zustand der Überlieferung war im BDC planmäßig zerstört worden, d.h. man hatte ohne Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen neue Aktenvorgänge gebildet. Daher musste der Bestand mit Blick auf die Bedeutung und den Informationswert der Unterlagen im Bundesarchiv vollständig neu geordnet und verzeichnet werden. Dies geschah in der Mitte der 1960er Jahre unter der Leitung von Elisabeth Kinder.

Dabei wurden wiederum weit überwiegend archivisch gebildete Archivalieneinheiten nach Vorgängen oder Betreff-Serien geschaffen und die ursprünglich durchweg losen Akten zwischen Aktendeckel gebunden. In dem Bemühen, sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen, wurden dabei mitunter Archivalieneinheiten gebildet, die vom Umfang her sehr bescheiden ausgefallen sind.

Dies führt beim Benutzer unvermeidlich zu der Enttäuschung, hinter einem von der Sache her wichtigen und vor allem vielversprechenden Titel einen aus nur wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden (vgl. Henke, Josef: Einleitung, in: ders.: Bestand NS 19 Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Findbücher zu den Beständen des Bundesarchivs, Bd. 57, Koblenz 1997, Bd. 1, S. XXIII). Die umfangreicheren Aktenbände sind durch entsprechende Enthält-Vermerke näher charakterisiert.

Die Klassifikation des Bestandes orientiert sich im Wesentlichen an den drei wichtigsten Überlieferungsteilen: Akten des SS-Richters beim Reichsführer-SS und des Hauptamtes SS-Gericht, zumeist Generalia, überwiegend Einzelfallakten einzelner SS- und Polizeigerichte und Akten der Gerichte einzelner SS-Einheiten.

Mit Rücksicht auf die in den 1960er Jahren dominierende Auskunftstätigkeit des Bundesarchivs sowohl gegenüber amtlichen Stellen, u.a. Gerichten, als auch gegenüber privaten Anfragenden wurde zum Bestand NS 7 ein umfangreicher Namensindex angefertigt. Um einzelne in den Akten dokumentierte Gerichtsverfahren und Urteile zielgerichtet recherchieren und nachweisen zu können, wurden in diesem Index sowohl die Namen der Personen erfasst, die in den Aktentiteln genannt sind, als auch jene, über die in den Akten lediglich Informationen enthalten sind. Das im August 1969 von Elisabeth Kinder fertiggestellte und - mit Rücksicht auf noch folgende Aktenzugänge - vorläufige Findbuch war entsprechend auf eine sukzessive Fortschreibung hin angelegt.

Die Neubearbeitung des Bestandes begann 2006. Zunächst wurden die Erschließungsdaten aus dem vorläufigen Findbuch von 1969 retrokonvertiert und in das Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) überführt. Detailliert erfasst wurden dabei auch die Angaben aus dem erhalten gebliebenen Teil der Gnaden- und Vollstreckungskartei des Hauptamtes SS-Gericht. Zugleich erhielt die umfangreiche Kartei neue Signaturen (alt NS 7/395, 396, 397 - neu NS 7/4401-6400). Aus konservatorischen Gründen sowie zu Zwecken der besseren Benutzbarkeit wurden die einzelnen Karten der Kartei vollständig verficht. Diese Reproduktionen stehen nun als Benutzerkopien für Recherchen im Benutzersaal zur Verfügung.

In den Jahren 2008-2010 erfolgte die Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektur der retrokonvertierten Daten, die zusätzlich inhaltlich ergänzt wurden, wo es geboten erschien. Zugleich wurde erstmalig eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende organisationsgeschichtliche Einleitung für das Findbuch erarbeitet.

Elf Archivalieneinheiten aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR" (NS 7/1176-1186) kamen zum Bestand hinzu sowie neun aus der "Sammlung Research" (ehemals BDC) ausgegliederte und eine Akte aus der "Sammlung Schumacher" (ehemals BDC, heute R 187) (NS 7/1187-1193, 6401-6403).

Die personenbezogenen Daten für die besonders häufig nachgefragten Akten NS 7/140, 296, 1059, 1064 und 1099 wurden im Jahr 2011 nacherfasst. Die vollständige formale Korrektur der Erschließungsdaten beinhaltete die Anpassung an die gültigen Richtlinien, die Bildung von Serien und Bandfolgen sowie die aktentypengerechte Verzeichnung von Prozessakten und personenbezogenen Unterlagen. Alle nacherschlossenen Verzeichnungseinheiten wurden neu klassifiziert. Dabei konnte, von kleineren Änderungen abgesehen, die von Elisabeth Kinder in den 1960er Jahren entworfene Klassifikation im Wesentlichen beibehalten werden. Die drei Hauptklassifikationsgruppen lauten:

1.SS-Richter beim RFSS - Hauptamt SS-Gericht

2.Einzelne SS- und Polizeigerichte

3.Gerichte einzelner SS-Einheiten

Bei einer Revision fehlender Akten wurde festgestellt, dass die Archivalieneinheiten NS 7/247, 406 und 1017 offenbar unwiederbringlich abhanden gekommen sind. Bei der im vorläufigen Findbuch von 1969 aufgeführten Nr. 1851 (S. 221) scheint es sich allerdings um einen Tippfehler zu handeln. Es existiert keine Karteikarte mit dieser Vorgangs-Nummer. Im vorläufigen Findbuch aus dem Jahr 1969 fand man 23 Verzeichnungseinheiten aufgeführt, die mit sogenannten Ableitungen (Ziffern) in den Signaturen versehen waren. Da hierzu keine eigenständigen Archivalieneinheiten existieren, wurden diese Signaturen bereinigt. Allein die abgeleiteten Signaturen NS 7/1065a und NS 7/1078a kennzeichnen eigenständige Archivalieneinheiten.

Im Jahr 2012 erfolgte die Integration der zuvor noch in der Sammlung "BDC" verbliebenen 179 Akten des Teilbestandes "Diverses/DS/HA SS-Gericht" in den Bestand NS 7 (NS 7/6404-6583). Kassationen wurden nicht vorgenommen.

Sämtliche in BASYS erfassten Erschließungsdaten sind anhand des Recherchesystems INVENIO in strukturierter Form sowie vermittels Volltextsuche zugänglich. Auf der Webseite des Bundesarchivs steht zusätzlich ein Online-Findbuch zur Verfügung, das die Erschließungsdaten - mit Ausnahme der gesetzlich durch Fristen geschützten personenbezogenen Daten - via Internet recherchierbar macht. In BASYS sind auch sämtliche Altsignaturen aller Archivalieneinheiten erfasst.

Bestandsbeschreibung

Inhaltliche und zeitliche Charakterisierung des Bestandes

Auch wenn die Akten des Hauptamtes SS-Gericht als in der Masse verloren gelten müssen, wird die Arbeit dieser Behörde doch nicht nur durch die mehrbändige Erlass-Sammlung im Bestand NS 7 (NS 7/2-6) und die amtlichen Drucksachen des Hauptamtes SS-Gericht (vgl. NSD 41/3; 41/17; 41/18; 41/19; 41/38; 41/39 - 1942; 41/41) aufschlussreich dokumentiert, wie Elisabeth Kinder meinte, sondern durch die schriftliche Hinterlassenschaft der Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS insgesamt (vgl. zu den Entstehungsbedingungen der Erlass-Sammlung Henke, Josef: Einleitung, in: ders.: Bestand NS 19 Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Findbücher zu den Beständen des Bundesarchivs, Bd. 57, Koblenz 1997, Bd. 1, S. XXII).

Da die Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS vor allem ein Organ des Hauptamtes SS-Gericht gewesen ist, bildet der Bestand eine Parallelüberlieferung zu dem verlorengegangenen Schriftgut, den wahrscheinlich bei Kriegsende planmäßig vernichteten Akten des Hauptamtes SS-Gericht.

Dabei blieb das Schriftgut der Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS, ungeachtet möglicher vorheriger Aktenverluste oder bewusster Aktenvernichtungen in Berlin oder in einem der Ausweichquartiere bei Kriegsende, immerhin soweit erhalten, dass sich unter den Akten nicht nur Registraturhilfsmittel wie die Brieftagebücher der Jahre 1940 bis 1945 oder ein Verzeichnis grundsätzlicher Vorgänge fanden.

Der Bestand NS 7 lässt erahnen, wieviele der ursprünglichen Vorgänge verlorengegangen sein müssen, bildet aber andererseits das breite Spektrum der Tätigkeitsfelder der SS- und Polizeigerichtsbarkeit angemessen ab, wie anhand der Amtsdrucksachen und der erhalten gebliebenen Registraturhilfsmittel zu erkennen ist.

Da die Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS erst im Mai 1940 eingerichtet wurde und sich auch die junge Institution der SS- und Polizeigerichtsbarkeit erst seit ihrer kurz zuvor erfolgten Einführung Ende 1939 rasant zu entwickeln begann, kann es nicht verwundern, dass die Akten größtenteils aus der Zeit nach 1940 stammen.

Bei Archivalien aus den Jahren 1933 bis 1939 handelt es sich vermutlich um versprengte Unterlagen des SS-Gerichtes bzw. des Hauptamtes SS-Gericht.

Die weitaus meisten Akten stammen aus der zweiten Kriegshälfte seit dem Jahr 1942, als sich die organisatorischen Strukturen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit allmählich verfestigten und sich nach einer Phase der permanenten Ausweitung - sowohl der Organisation als auch des der Gerichtsbarkeit unterworfenen Personenkreises - eine gewisse Routine der Arbeits- und Verfahrensweise einstellte.

Den Hauptteil des Bestandes bilden Vorgänge, die dem SS-Richter beim Reichsführer-SS vom Hauptamt SS-Gericht zur Unterrichtung und zur Entscheidung durch den Reichsführer-SS zugeleitet wurden. Das Schriftgut enthält also regelmäßig die vom SS-Richter beim Reichsführer-SS dokumentierten und dem Hauptamt SS-Gericht in München anschließend übermittelten Entschlüsse des Reichsführers-SS, Heinrich Himmler, die dieser anlässlich solcher Entscheidungsvorlagen gefällt hat.

Inhaltlich kreisen die Vorgänge hauptsächlich um folgende Fragen: Organisation und Zuständigkeit der SS- und Polizeigerichtsbarkeit, Personalangelegenheiten, darunter vor allem die Gewinnung geeigneten richterlichen Nachwuchses, inhaltliche Aspekte der Rechtsprechung und Rechtsanwendung der SS- und Polizeigerichte, die immer wieder den jeweiligen politischen Erfordernissen angepasst werden mussten, sowie Strafvollstreckung und Strafvollzug, darunter vor allem die Handhabung des Aufhebungs-, Bestätigungs- und Gnadenrechts bei Urteilen der SS- und Polizeigerichte.

In denselben Kontext gehören auch d ie neun aus den BDC-Sammlungen "Research" und "Schumacher" hinzugekommenen Akten sowie jene des BDC-Teilbestandes "Diverses/DS/HA SS-Gericht". Bei letzteren handelt es sich überwiegend um Fragmente personenbezogener Einzelfallakten, die vor allem Gnadengesuche und Strafverfahren dokumentieren. Jene Prozessakten betreffen insbesondere Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Befehlshaber des Ersatzheeres seit Ende Juli 1944 unterstehende Angehörige der Wehrmacht. Ferner ist aus dem Bestand "Diverses" eine einzelne Sachakte hinzugekommen. Es handelt sich dabei um ein "Brieftagebuch", das die bereits vorher vorhandene Überlieferung ergänzt.

Den kleineren und abschließenden Teil des Bestandes bilden einzelne zufällig erhalten gebliebene Verfahrensakten von SS- und Polizeigerichten und Feldgerichten mobiler SS-Einheiten. Teilweise dokumentieren sie die Arbeitsweise der SS- und Polizeigerichte, während andere auch Vorgänge enthalten, die - zum Beispiel als Straftilgungssache - bis in die Nachkriegszeit reichen.

Mit den Unterlagen aus der "Sammlung NS-Archiv des MfS der DDR" kamen insbesondere Strafverfahrens-Einzelfallakten des SS-und Polizeigerichtes in Krakau hinzu sowie einzelne Akten der SS- und Polizeigerichte in Düsseldorf, Berlin, Danzig, Oslo und Kassel.

Die Vollstreckungs- und Gnadenkartei stammt aus dem Amt III des Hauptamtes SS-Gericht, das unter anderem für die Exekution von Strafen und die Rehabilitation Verurteilter zuständig war. Zeitlich deckt die Kartei nur Vorgänge der Monate Juli bis Oktober 1944 ab. Auf den einzelnen Karten sind die jeweiligen Strafvollstreckungs- bzw. Begnadigungsarten erfasst, die bei den von SS- und Polizeigerichten Verurteilten zur Anwendung kamen. Dabei sind jeweils Vor- und Familiennamen, Geburtsdaten und Dienstgrade der Delinquenten sowie das erkennende Gericht und das Aktenzeichen des Strafverfahrens vermerkt. Eine Kennzeichnung mit dem Buchstaben "G" weist auf eine Gnadenentscheidung hin, "V" auf eine "Vollstreckungssache" und "Z" auf "Zuchthaus".

Im oberen Abschnitt der Karteikarten sind Ziffernblöcke angebracht. Die Bedeutung der dort eingetragenen Ziffern ist Folgende:

1.Zum Tode verurteilt und exekutiert

2.Zum Tode verurteilt, Strafe jedoch umgewandelt: Zuchthaus

3.Zuchthaus, Urteil jedoch umgewandelt: Gefängnisstrafe

4.Bewährungseinheit

5.Arbeitspflicht/-zwang

6.Zivile Bewährung (Arbeitsvertrag im Deutschen Reich)

7.Bewährung in der eigenen Polizei- oder SS-Einheit

8.Bewährung in der Einheit "Dirlewanger" - nur für Personen, die aus der SS ausgestoßen und zu Zuchthausstrafen bzw. zum Tode verurteilt worden waren

9.Bewährung in einer anderen Bewährungseinheit (außer der Einheit "Dirlewanger")

  1. Wiedereinsetzung in die Waffen-SS

  2. Verbleib in der SS oder der Polizei unter Beibehaltung des alten Dienstrangs

  3. Polizei-Rehabilitation - für lebende Verurteilte

  4. Rehabilitation für im Einsatz getötete Personen

  5. Vorgeschlagene Kassation der Fristen

  6. Exekutierte Kassation der Fristen

  7. Nicht verwendet

Die römischen Ziffern unter der Rubrik "Gericht" verweisen auf das für den jeweiligen Fall zuständige SS- und Polizeigericht, die arabischen Ziffern auf das Gericht einer Feldeinheit.

Überlieferung:

SS-Richter beim RFSS - Hauptamt SS-Gericht:

Allgemeine Festlegungen 1933-1945 (9),

Dienststellenverwaltung: Allgemeines und Geschäftsverteilung 1938-1944 (6), Geschäftsverkehr 1935-1945 (11), Personalangelegenheiten 1933-1945 (31), Zusammenarbeit von Dienststellen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit mit anderen Dienststellen 1939-1945 (11)

Organisation der SS- und Polizeigerichtsbarkeit: Befugnisse des RFSS 1933-1945 (5), Einrichtung einzelner SS- und Polizeigerichte 1933-1945 (20), Einsetzung und Aufgaben der Gerichtsherren 1942-1945 (27), Zuständigkeit der SS- und Polizeigerichte: Allgemeines 1933-1945 (25), bestimmte Personenkreise 1933-1945 (34), Standgerichte 1933-1945 (13), Gerichte der Wehrmacht 1942-1945 (45), zivilrechtliche und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1941-1945 (14)

Rechtsprechung: Allgemeines 1933-1945 (40), Disziplinar- und Ehrenrecht: Allgemeines 1933-1945 (34), Einzelfälle 1934-1945 (29), Verbrechen gegen Staatsordnung und Manneszucht 1940-1945 (32), Verbrechen gegen die Sittlichkeit 1940-1945 (7), Verbrechen gegen Vermögen 1940-1945 (11), Verbrechen gegen Grundsätze der Bewirtschaftung 1942-1945 (10), Strafverfahren 1939-1945 (45), Strafarten 1942-1945 (5)

Strafvollstreckung und -vollzug: Allgemeines 1940-1945 (11), Recht der Bestätigung von Urteilen 1942-1945 (20), Gnadenrecht 1941-1945 (27), Todesstrafe 1942-1945 (19), Freiheitsstrafen 1940-1945 (21), Strafaussetzung zur Bewährung 1940-1945 (62), Fürsorge für Angehörige von Verurteilten 1940-1945 (5), Vollstreckungs- und Gnadenkartei 1944 (1.962)

Einzelne SS- und Polizeigerichte: SS- und Polizeigerichte I, München, und XXV, Nürnberg 1941-1945 (6), SS- und Polizeigericht II, Düsseldorf 1941-1945 (4), SS- und Polizeigericht III, Berlin 1940-1944 (4), SS- und Polizeigericht IV, Danzig 1940-1945 (3), SS- und Polizeigericht VI, Krakau 1940-1945 (1952-1953) (14), SS- und Polizeigericht VIII, Prag 1940-1945 (3), SS- und Polizeigericht Nord (bzw. IX), Oslo 1942-1945 (1946-1964) (35), SS- und Polizeigericht X, Den Haag 1942-1945 (5), SS- und Polizeigericht XII, Hamburg 1941-1945 (1946-1958) (8), SS- und Polizeigericht XIV, Metz bzw. Wiesbaden 1940-1945 (7), SS- und Polizeigericht XV, Breslau 1942-1943 (2), SS- und Polizeigericht XVII, Russland-Mitte 1941-1944 (2), SS- und Polizeigericht XXII, Kassel 1944-1945 (3), SS- und Polizeigericht XXIII, Salzburg 1943-1945 (3), SS- und Polizeigericht XXXII, Brüssel 1944 (2), SS- und Polizeigericht XXX, Kopenhagen 1942-1944 (2), andere 1944-1945 (1952-1953) (8)

Gerichte einzelner SS-Einheiten: SS-Kriegsberichter-Abteilung 1940-1942 (5), SS-Standarte Kurt Eggers 1933-1945 (29), SS-Jagdverbände 1944-1945 (2), SS-Totenkopfdivision (3. SS-Panzerdivision) 1940-1945 (2), 1. SS-Totenkopf-Reiterstandarte/1. SS-Totenkopf-Reiter-Regiment/SS-Kavallerie-Regiment 1939-1941 (3), andere 1944-1945 (1946-1950) (7)

Erschliessungszustand

Online-Findbuch

Zitierweise

BArch NS 7/...

Related Units of Description

  • Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv

  • NS 31 (SS-Hauptamt)

  • NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt)

  • NS 19 (Persönlicher Stab Reichsführer-SS)

  • NS 34 (SS-Personalhauptamt)

  • R 2 (Reichsfinanzministerium)

  • R 43 II (Reichskanzlei)

  • R 70 (Deutsche Polizeidienststellen in den besetzten Gebieten)

  • R 3001 (Reichsjustizministerium)

  • N 756(Nachlass Wolfgang Vopersal)

  • Sammlung "Berlin Document Center" (BDC)

  • Amtliche Druckschriften

  • Mitteilungen über die SS- und Polizeigerichtsbarkeit, Bd. I (1940/41) - III (1944) (NSD 41/3);

  • Anordnungsblatt des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei, Hauptamt SS-Gericht 1. Jg. (1943/44) (NSD 41/17);

  • Sammelerlasse des Hauptamtes SS-Gericht, 2. Jg. (1944), 3. Jg. (1945) (NSD 41/18);

  • Hinweise für den SS-Richter, H. 1 (Jan. 1944) - H. 3 (Dez. 1944) (NSD 41/19);

  • Schieds- und Ehrengerichtsordnung der SS (1935); SS-Disziplinarstraf- und Beschwerdeordnung (1933-1934, 1943) (NSD 41/25);

  • Übersicht über die Erlasse, Sammelerlasse usw. des Hauptamtes SS-Gericht, Nov. 1939 - Dez. 1940, hg. v. Hauptamt SS-Gericht (1941) (NSD 41/38);

  • Erlass-Sammlung des Hauptamtes SS-Gericht. Stand: 30. Okt. 1942 (NSD 41/39);

  • Die SS- und Polizeigerichtsbarkeit. Ein Leitfaden. Stand vom 1. Juli 1944 (NSD 41/41);

  • Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz vom 17. Okt. 1939, in: RGBl. 1939 I, S. 2107-2108, 1. Durchführungsverordnung vom 1. Nov. 1939, in: RGBl. 1939 I, S. 2293-2296, 2. Durchführungsverordnung vom 17. April 1940, in: RGBl. 1940 I, S. 659-660.

  • Literatur

  • Akademie für Deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse, Bd. VIII: Ausschüsse für Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Wehrstrafrecht, Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes, Polizeirecht sowie für Wohlfahrts- und Fürsorgerecht (Bewahrungsrecht), hg. v. Werner Schubert, Frankfurt am Main 1999;

  • Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes, hg. v. Institut für Zeitgeschichte, bearb. v. Helmut Heiber (u.a.), Teil I, Regesten, Bd. 1-2, München (u.a.) 1983 [Mikrofiche-Edition];

  • Boehnert, Gunnar C.: The Jurists in the SS-Führerkorps, 1925-1939, in: Der "Führerstaat". Mythos und Realität. Studien zur Struktur und Politik des Dritten Reiches, hg. v. Gerhard Hirschfeld u. Lothar Kettenacker (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London, Bd. 8), 1. Aufl., Stuttgart 1981, S. 361-374;

  • Bohn, Robert: Reichskommissariat Norwegen. "Nationalsozialistische Neuordnung" und Kriegswirtschaft, München 2000, S. 91-114;

  • Buchheim, Hans: Die Organisation der Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei (Gutachten vom 13. Juni 1956), in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 1, München 1958, S. 343-348; dass., in: Buchheim, Hans: Die SS - das Herrschaftsinstrument, in: ders.; Broszat, Martin; Jacobsen, Hans-Adolf; u. Krausnick, Helmut: Anatomie des SS-Staates. Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, 6. Aufl., München 1994, S. 153-160;

  • Büchler, Yehoshua Robert: "Unworthy Behavior". The Case of SS Officer Max Täubner, in: Holocaust and Genocide Studies 17 (2003), Nr. 3, S. 409-429;

  • Das Bundesarchiv und seine Bestände, hg. v. Gerhard Granier, Josef Henke u. Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard am Rhein 1977, S. 372-373;

  • Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, bearb. im Auftrage des Reichsführers SS von SS-Standartenführer Gunter d"Alquen (Schriften der Hochschule für Politik, H. 33), Berlin 1939, S. 15-16, 21, 30 (Organigramm);

  • [Freisler, Roland:] Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdienstes, in: Deutsche Justiz 100 (1938), Ausgabe A Nr. 9 vom 4. März 1938, S. 352-353;

  • Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates. Die Überlieferung von Behörden und Einrichtungen des Reichs, der Länder und der NSDAP, bearb. v. Heinz Boberach, Teil 1, München 1991, S. 237-238; Teil 2, München 1995, S. 183;

  • Jäger, Herbert: Verbrechen unter totalitärer Herrschaft. Studien zur nationalsozialistischen Gewaltkriminalität (Texte und Dokumente zur Zeitgeschichte), Olten/Freiburg im Breisgau 1967;

  • Matthäus, Jürgen: Der Fall Heyde. Ermittlungen der SS im Arbeitserziehungslager Rattwitz (1942/43), in: Dachauer Hefte 13 (1997), S. 56-61;

  • Organisationsbuch der NSDAP, hg. v. Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 1. Aufl., München 1936, S. 422; 7. Aufl., München 1943, S. 420;

  • Rüping, Hinrich: Nationalsozialistische Rechtsprechung am Beispiel der SS- und Polizei-Gerichte, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht 3 (1983), H. 3, S. 112-114;

  • Scheffler, Wolfgang: Zur Praxis der SS- und Polizeigerichtsbarkeit im Dritten Reich, in: Klassenjustiz und Pluralismus. Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburtstag am 26. Dezember 1973, hg. v. Günther Doeker u. Winfried Steffani, 1. Aufl., Hamburg 1973, S. 224-236;

  • Ders.: Der Beitrag der Zeitgeschichte zur Erforschung der NS-Verbrechen. Versäumnisse, Schwierigkeiten, Aufgaben, in: Vergangenheitsbewältigung durch Strafverfahren? NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Jürgen Weber u. Peter Steinbach, München 1984, S. 114-133;

  • The Holdings of the Berlin Document Center. A Guide to the Collections (masch.), Berlin 1994, S. 64-66;

  • Vieregge, Bianca: Die Gerichtsbarkeit einer "Elite". Nationalsozialistische Rechtsprechung am Beispiel der SS- und Polizei-Gerichtsbarkeit (Juristische Zeitgeschichte, Abt. 1: Allgemeine Reihe, Bd. 10), 1. Aufl., Baden-Baden 2002;

  • Wegner, Bernd: Die Sondergerichtsbarkeit von SS und Polizei. Militärjustiz oder Grundlegung einer SS-gemäßen Rechtsordnung?, in: Das Unrechtsregime. Internationale Forschung über den Nationalsozialismus. Festschrift für Werner Jochmann zum 65. Geburtstag, hg. v. Ursula Büttner, Bd. 1: Ideologie - Herrschaftssystem - Wirkung in Europa (Hamburger Beiträge zu Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. XXI), Hamburg 1986, S. 243-259, dass. als "Exkurs" in ders.: Hitlers Politische Soldaten. Die Waffen-SS 1933-1945. Leitbild, Struktur und Funktion einer nationalsozialistischen Elite, 5. Aufl., Paderborn (u.a.) 1997, S. 319-332;

  • Weingartner, James J.: Law and Justice in the Nazi SS. The Case of Konrad Morgen, in: Central European History 16 (1983), S. 276-294.

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