Klagenfurter Landesgericht, Rückstellungskommission

  • Klagenfurt State Court, Restitution Commission
Identifier
11000104
Language of Description
German
Dates
1947 - 1969
Level of Description
Sub-fonds
Languages
  • German
Scripts
  • Latin
Source
EHRI

Extent and Medium

Papier, 68 Kartons.

Biographical History

Am Landesgericht Klagenfurt angestrebte Rückstellungsverfahren nach dem 3. Rückstellungsgesetz.

Acquisition

Klagenfurter Landesgericht.

Scope and Content

Zur gesetzlichen Grundlage vgl. BGBl Nr. 54/1947. Ca. 20 Prozent der 1687 Anträge wurden von Kärntner Slowenen eingebracht. 4,5 Prozent beziehen sich auf Regressansprüche von Kanaltaler Umsiedlern, die während der NS-Zeit Liegenschaften erworben hatten, die auf Basis des 3. Rückstellungsgesetzes wieder den ehemaligen slowenischen Besitzern rückgestellt worden waren. Durch die enge inhaltliche Verknüpfung wurden gelegentlich der Rückstellungsantrag und das Verfahren des ehemals "ausgesiedelten" Kärntner Slowenen im Akt des Regress einfordernden Kanaltaler Umsiedlers eingelegt. 9 Prozent betreffen arisiertes Vermögen. Weitere große Antragstellergruppen bilden kirchliche Einrichtungen und Personen, die im Zuge von Großbauprojekten des Reiches (Flughafen Annabichl, Kaserne Tessendorf, Truppenübungsplatz bei Villach, Plöckenstraße, SS Kaserne Waltendorf und diverse Siedlungsprojekte für die Kanaltaler Umsiedler) enteignet worden waren. Verfahren, die von entschädigungslos enteigneten Kärntner Slowenen angestrebt wurden, enthalten zum Teil auch die sogenannten Niederschriften der Hofbegehungskommissionen (mit Angaben zu den erlittenen materiellen Schäden am Hof) sowie ursprünglich bei der FLD eingereichte Rückstellungsforderungen. Neben dem Ablauf der Rückstellungsverfahren enthält der Bestand viele Informationen zu Verfolgung und Enteignung während der NS-Zeit.

System of Arrangement

Chronologisch.

Conditions Governing Access

Personenbezogene Akten unterliegen dem Datenschutzgesetz.

Finding Aids

Archivist Note

Description made by Francesco Gelati on the basis of the www.ns-quellen.at website.

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0