- Administrative Court Stuttgart
König Friedrich von Württemberg errichtete auf 1. Januar 1806 in Stuttgart ein besonderes Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten unter der anfänglichen Benennung Kabinettsministerium, zugleich als Ministerium des Königlichen Hauses. Zusätzliche Aufgabenbereiche waren ab 1826 die Aufsicht über das Haus- und Staatsarchiv und die nachgeordneten staatlichen Archive, die Lehensdirektion, die Postdirektion bis 1819 und die Zensurkommission 1808-1811; 1864 wurde die Verkehrsabteilung angegliedert. Der Verkehrsabteilung unterstanden nach dem Staatshandbuch von 1912 (Teil I, S. 317) als selbstständige 'Direktivbehörden mit den Rechten und Pflichten von Landeskollegien' 1. die Generaldirektion der Staatseisenbahnen (und der Bodenseedampfschifffahrt), 2. die Generaldirektion der Posten und Telegraphen. Württembergische Gesandtschaften bestanden dauernd oder zeitweise in mehreren europäischen Hauptstädten, wurden jedoch nach 1871 mit Ausnahme der Gesandtschaften in Berlin und München aufgehoben. Als nach 1918 die auswärtigen Beziehungen und die Verkehrsangelegenheiten an das Reich übergingen, wurde das Ministerium 1920 aufgelöst und verbleibende Aufgaben an das Staatsministerium überwiesen. Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung 'Staatsminister' führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz bei den Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich zunächst um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung 'Staatspräsident' erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. Zum Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums gehörte von 1877-1941 der Verwaltungsgerichtshof. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Der württ. Rechnungshof wurde 1933 errichtet, aber schon 1937 aufgehoben; seine Prüfungszuständigkeit ging auf den Rechnungshof des Deutschen Reichs über.
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Der Verwaltungsgerichtshof wurde durch Gesetz vom 16.12.1876 als höchste landesgesetzliche Rechtsstufe für Verwaltungsrechtssachen in Württemberg mit Sitz in Stuttgart geschaffen und unterstand bis 1941 dem Staatsministerium. 1947 wurde für Baden-Württemberg der Verwaltungsgerichtshof mit einem Senat in Karlsruhe neu organisiert. Außensenate bestanden bis 1958 in Stuttgart. Seit 1958 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seinen Sitz in Mannheim. from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03&anzeigeKlassi=2.03.002.%&inhaltHauptframe=...