Frauenjugendgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim
- Woman Youth Prison Frankfurt a.M.-Preungesheim
History
Aufbau und Verwaltung des Frauenjugendgefängnisses
Vorgängerinstitution Strafgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim - Frauenabteilung
Das Strafgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim wurde zur Entlastung des Frankfurter Gerichtsgefängnisses sowie der übrigen Gefängnisse im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. in den Jahren 1884 bis 1888 errichtet. Behelfsweise wurde 1886 der Frauenbau als Filiale des Gerichtsgefängnisses mit männlichen Strafgefangenen belegt. Zum 1. Mai 1888 konnte die gesamte Anstalt als Strafgefängnis in Betrieb genommen werden. Ursprünglich war der Männerbau zur Aufnahme von 416 männlichen Gefangenen, der Frauenbau zur Aufnahme von 85 weiblichen Gefangenen angelegt. Nach dem Vollstreckungsplan wurden in die Frauenanstalt aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a.M. und zwar aus dem Landgerichtsbezirk Frankfurt a.M. alle zu Gefängnis und Haftstrafen (auch Zivilhaft) verurteilten Erwachsenen und junge Gefangene mit Haft- und Gefängnisstrafen bis zu einem Monat und aus den Landgerichtsbezirken Limburg und Wiesbaden alle erwachsenen Strafgefangenen mit Gefängnisstrafen über einem Monat eingewiesen. Weiterhin wurden der Abteilung aus dem Landgerichtsbezirk Hanau, der zum Oberlandesgerichtszirk Kassel gehörte, alle Erwachsenen mit Gefängnis- und Haftstrafen zugeführt.
Einrichtung und Zuständigkeit
Mit amtlicher Verfügung des Reichsjustizministers vom 11. April 1939 wurde das Jugendgefängnis Frankfurt (Main)-Preungesheim für weibliche Verurteilte begründet. Zuständig sollte die Anstalt gemäß dieser Verfügung für die Aufnahme junger Gefangener aus den Oberlandesgerichtsbezirken München, Bamberg (nur die Landgerichtsbezirke Würzburg und Aschaffenburg), Stuttgart, Karlsruhe, Zweibrücken, Darmstadt, Frankfurt a.M., Kassel, Köln, Düsseldorf und Hamm sein. Neben dem nun neu begründeten Gefängnis in Frankfurt a.M.-Preungesheim existierten zu diesem Zeitpunkt in Deutschland noch drei weitere Frauenjugendgefängnisse in Hohenleuben, Hamburg-Fuhlsbüttel und Allenstein. Für männliche Verurteilte gab es zu diesem Zeitpunkt insgesamt 10 Jugendgefängnisse im Deutschen Reich. Für die Einrichtung des Frauenjugendgefängnisses in Frankfurt a.M.-Preungesheim wurde die dortige Frauenabteilung geschlossen und nunmehr als Frauenstrafgefängnis Frankfurt a.M.-Höchst in das dortige Gerichtsgefängnis verlegt. Die männlichen Insassen des Gerichtsgefängnisses Frankfurt a.M.-Höchst verlegte man kurzerhand in das Strafgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim. Zunächst war die Indienstnahme des Frauenjugendgefängnisses auf den 1. Juli 1939 angesetzt worden. Mannigfaltige Bauarbeiten verhinderten die Einhaltung des Datums aber so lange, dass das Gefängnis erst im Herbst des Jahres mit Strafgefangenen belegt werden konnte. Am 25. September 1939 meldete der Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. dem Reichsminister der Justiz, dass 'die baulichen Änderungen des Frauenjugendgefängnisses Frankfurt a.M.-Preungesheim abgeschlossen sind. Einweisungen in das Frauenjugendgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim können im Rahmen seiner Zuständigkeit mit sofortiger Wirkung erfolgen.' Durch Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 6. Juli 1939 war es zu einer Erweiterung des Einweisungsbezirkes für das Frauenjugendgefängnis um den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg gekommen. 1941 wurde dieser neu definiert. Eingewiesen wurden nun junge weibliche Strafgefangene aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg (nur die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt, Würzburg), Darmstadt, Frankfurt, Innsbruck, Karlsruhe, Kassel (nur der Landgerichtsbezirk Hanau), München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken. Jugendgefängnisse für Mädchen und junge Frauen bestanden 1941 in Allenstein, Lichtenberg in Berlin, Hohenleuben und Vechta. Besondere Abteilungen bei Strafgefängnissen zum Strafvollzug an dieser Verurteiltengruppe wurden in Danzig, Hamburg-Fuhlsbüttel und in Gotteszell in Schwäbisch-Gmünd geführt. Eine erneute Änderung erfuhr der Einweisungsbezirk 1942, als er um die Westgebiete, Elsass, Lothringen und Luxemburg, erweitert wurde. Herausgenommen wurden gleichzeitig der Landgerichtsbezirk Schweinfurt und der Oberlandesgerichtsbezirk Innsbruck. Im Vollstreckungsplan für junge Verurteilte vom 23. November 1944, wurden folgende weitere Gefäng-nisse zur Verwahrung junger weiblicher Verurteilter genannt: Berlin-Lichtenberg, Hirtenberg, Hohenleuben, Marienburg, Rothenfeld und Vechta. Daneben existierten bei folgenden Strafgefängnissen besondere Abteilungen für junge Gefangene weiblichen Geschlechts: Bützow, Danzig, Gotteszell in Schwäbisch-Gmünd und Wels. Junge Frauen 'fremden Volkstums' wurden in nachfolgende Anstalten eingewiesen: Frankfurt a.M.-Höchst, Reichenbach im Eulengebirge, Magdeburg-Gommern und Wien (Jugendhaftanstalt). Das Reichsjustizministerium legte am 20. November 1939 für die Anstalt in Frankfurt a M.-Preungesheim die Bezeichnung 'Strafgefängnis und Frauenjugendgefängnis Frankfurt (Main)-Preungesheim' fest. Organisation Verwaltungsmäßig war das Frauenjugendgefängnis zunächst dem Strafgefängnis Frankfurt a.M.-Preungesheim unterstellt. Der Vorstand des Strafgefängnisses klärte mit Verfügung vom 23. März 1940 explizit seinen Wirkungsbereich im Frauenjugendgefängnis. So übte dieser, die ihm nach der Dienstverordnung obliegenden Dienstgeschäfte, wie z.B. die Entscheidung in Gnadensachen, die Verhängung von Hausstrafen und die Ausübung der Dienstaufsicht aus. Ausgenommen von dieser Regelung wurden die Erteilung der Besuchs- und außerordentlichen Schreiberlaubnis, die Bestimmung der Haftform und die Überwachung des Entlassungstermins. Weiterhin bedang er sich die Vorlage des ausgehenden Schriftverkehrs aus sowie die Information über alle Veranstaltungen, mit Ausnahme des gewöhnlichen Gottesdienstes und Unterrichtess. Zur Geschäftsverteilung und -wahrnehmung der Beamten der beiden Anstalten gab der Vorstand des Strafgefängnisses und des Frauenjugendgefängnisses im August 1940 einen Bericht an den Generalstaatsanwalt ab. Dort führte er aus, dass die Beamten des Frauenjugendgefängnisses, ausgenommen der Tätigkeit der Oberin und der Oberlehrerin, nur die Geschäfte der Annahme und der Verwaltung der Gelder und Wertsachen der Gefangenen eigenständig ausübten. Von den Verwaltungsbeamten des Männergefängnisses, so der Generalstaatsanwalt, würde die Geschäftsstelle, die Verpflegung der Gefangenen, die Verwaltung der Lagerungs- und Kleidungsstücke sowie die Kassengeschäfte und die Führung des Arbeitsbetriebs geleitet. Insgesamt zu 65 % seien Beamte des Strafgefängnisses mit Verwaltungstätigkeiten für das Frauenjugendgefängnis beschäftigt. Die beiden Geistlichen wären, ebenso wie der Arzt, etwa zu 40 bis 50 % im Frauenjugendgefängnis tätig. Mit Wirkung zum 1. April 1941 wurde das Frauenjugendgefängnis vollzugs- und verwaltungsmäßig von dem Männerstrafgefängnis getrennt. Der Reichsminister der Justiz machte es mit seiner Anordnung vom 10. April 1941 zu einer selbstständigen Vollzugsanstalt. Geleitet werden sollte es nunmehr von einer Beamtin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes. Die Erbringung bestimmter Dienstleistungen war zwischen den beiden Vollzugsanstalten vorgesehen. So sollte das Frauenjugendgefängnis weiterhin die Wäsche des Strafgefängnisses reinigen. Im Gegenzug versorgte das Strafgefängnis das Frauenjugendgefängnis mit den Mahlzeiten. Auch die Abwicklung der Kassengeschäfte des Frauenjugendgefängnisses sollten weiterhin über die Kasse des Strafgefängnisses erfolgen. Zur Auszahlung der Strafgefangenen wurde bei dem Frauenjugendgefängnis eine Gefangenenarbeitsauszahlstelle eingerichtet. Die medizinische und seelsorgerische Betreuung sollte, wie bisher, durch die bei dem Strafgefängnis beschäftigten Pfarrer und durch das dortige medizinische Personal erfolgen. Auch Bauangelegenheiten wurden weiterhin über das Männergefängnis abgewickelt. 1942 kam es zwar nicht zur Aufhebung der Selbstständigkeit des Frauenjugendgefängnisses, die Oberleitung über die Anstalt wurde jedoch dem Vorstand des Strafgefängnisses Frankfurt a.M.-Preungesheim zum 1. Oktober 1942 zurückübertragen. Der Generalstaatsanwalt begründete diese Maßnahme dem Justizminister gegenüber folgendermaßen: 'Wie die am 30.4.1942 erfolgte Meuterei gezeigt hat, kann das Frauenjugendgefängnis bei den gegenwärtigen ungünstigen Personalverhältnissen auch eines gewissen Schutzes durch die Männeranstalt nicht entbehren. Es hat sich deshalb nicht vermeiden lassen, dass der Vorstand des Männergefängnisses auch weiterhin teilweise die Verwaltung des Frauenjugendgefängnisses hat mitunter[stützen] müssen." Im Jahr 1942 gab es anscheinend Tendenzen zur Umverlegung des Frauenjugendgefängnisses. Anlässlich einer Besichtigung des Gefängnisses durch Ministerialbeamte und Pressevertreter wurde in einem Protokoll über diesen Besuch festgehalten: 'Bemerkenswert war noch eine Äußerung von Herrn Marx, daß die Bestrebungen, die Jugendanstalt von Preungesheim wegzunehmen und an einen anderen Platz zu verlegen, sich wahrscheinlich verwirklichen lassen. Das Frauenjugendgefängnis sollte dann wieder Frauenstrafgefängnis werden.' Zu einer Umverlegung bzw. zur Umwandlung des Jugendgefängnisses in ein Strafgefängnis kam es vor dem Zusammenbruch des 'Dritten Reiches' nicht mehr. Am 24. März 1945 wurde das Jugendgefängnis geräumt, wobei viele Gefangene mit nur teilweise verbüßter Strafe entlassen wurden.
Räumliche Unterbringung
Das Frauenjugendgefängnis, das am Rande des Frankfurter Stadtteils Preungesheim lag, bestand aus einem Hauptbau, dem sog. Zellenbau, und einem Nebengebäude, in dem die anstaltseigene Wäscherei, Vorrats- und Arbeitsräume untergebracht waren. Vor dem 'Frauenbau' lag der 'Männerbau', der Gebäudekomplex des Strafgefängnisses für Männer. Das Gebäude des Frauenjugendgefängnisses entsprach einem panoptischen Zellenflügel des Männergefängnisses. Beheizt wurde das Gefängnis mit einer Warmwasserheizung. Mit einer nominellen Belegungsfähigkeit von 100 Gefangenen verfügte das Gefängnis insgesamt über 84 Zellen, wovon jeweils eine als Zugangs-, Abgangs- und Arrestzelle genutzt wurde. Weitere vier Zellen wurden als Arbeitszellen beansprucht. Von den verbleibenden 77 Zellen, wurden 14 Zellen als Einzelzellen genutzt, während in den 63 übrigen Gemeinschaftshaft vollstreckt wurde. Die hygienischen Verhältnisse ließen in den Zellen oft zu wünschen übrig. 1943 berichtete der Anstaltsvorstand an den Generaltstaatsanwalt: 'Die Räume des Frauenjugendgefängnisses - insbesondere die Zellen - sind schon seit langer Zeit stark mit Ungeziefer, wie Wanzen und Schwaben [sic!], verseucht. Einzelbekämpfungsversuche mit den üblichen Mitteln blieben erfolglos. Ich habe daher einen Kammerjäger mit der Ungeziefervertilgung beauftragen müssen.' Die Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten wurde durch die ständige Überbelegung der Anstalt erheblich erschwert. Der Arzt Dr. Erckenbrecht beschwerte sich 1941 bei einer Diphterieepidemie, dass etwa 40 Mädchen auf dem Fußboden schlafen mussten.
Personal
Eine Oberin, eine Oberlehrerin, eine Verwaltungsassistentin, eine Erste Hauptwachtmeisterin, eine Hauptwachtmeisterin, eine Werkführerin und neun Oberwachtmeisterinnen wurden in der Planungs- und Einrichtungsphase an Personal für erforderlich gehalten. Zuerkannt wurden dem Frauenjugendgefängnis vom Ministerium in Berlin als planmäßige Beamtinnenstellen die Oberlehrerinnenstelle, die Verwaltungsassistentinnenstelle, die Stelle der Ersten Hauptwachtmeisterin, zwei Hauptwachtmeisterinnenstellen und neun Stellen für Oberwachtmeisterinnen. Auf Anordnung des Reichsministers der Justiz wurden im Sommer des Jahres 1939 verschiedene Beamtinnen von anderen Frauenzuchthäusern oder Strafgefängnissen nach Frankfurt a.M. abgeordnet bzw. versetzt. So bestimmte er die befristete Abordnung der Oberin Muhl vom Strafgefängnis und Arbeitshaus Vechta und die Versetzung der Oberlehrerin Else Bäumer, die vorher ihren Dienst bei dem Frauenzuchthaus in Cottbus versah. Gerade der P... [Anm.: Text bricht hier ab.]
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