Württembergisches Staatsministerium
- Württemberg State Ministry
History
Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch Gesetz vom 1. Juli 1876 das Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten alle Minister an, die nun die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das - geringe - Personal der neuen Behörde übernahm der vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannte Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz bei den Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben (zunächst Mitglieder des Geheimen Rats).
Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Staatsministerium. Von 1933-1945 wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt; das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein.
Die Unterlagen des Staatsministeriums sind in die Bestände E 130 a, E 130 b, E 130 c und E 131 gegliedert. Größere kriegsbedingte Verluste sind nicht bekannt.
Umfang insgesamt: 164,5 lfd. m.
Rules and Conventions
EHRI Guidelines for Description v.1.0