Finanzlandesdirektion Graz, Rückstellung

  • Financial Directorate Graz, provision
Identifier
40002504
Language of Description
German
Dates
1945 - 1959
Level of Description
Fonds
Languages
  • German
Scripts
  • Latin
Source
EHRI

Scope and Content

Die Rückstellungsakten zu Verfahren nach dem 1. und 2. Rückstellungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 156/1946 und BGBl Nr. 53/1947) beziehen sich auf eingezogenes Vermögen von Juden, aber auch eingezogenes Vermögen von Roma und Sinti. Oft liegen Arisierungsakten bei, die im Bestand der Arisierungsakten (vgl. Finanzlandesdirektion Graz, Arisierung) selbst fehlen. Bei der Rückstellung von kleinen Grundstücken und Liegenschaften ist oft der Akt als Beiheft erhalten.

System of Arrangement

alphabetisch Ordnung nach laufender Nummer/Jahr (Betreff)

Conditions Governing Access

Datenschutz/Sperrfrist Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Archivist Note

Described by D'Hondt Aurélien on the basis of the http://www.ns-quellen.at/ website.

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0

Subjects