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Language of Description: German
  1. Landesgericht Linz

    • Linz Regional Court
  2. Landesgericht Ried im Innkreis

    • Ried im Innkreis Regional Court
  3. Landeskommissär Konstanz

    • State Commissioner Konstanz
  4. Landeskrankenhaus Königslutter

    • Country Hospital Königslutter
  5. Landeszentralbank Baden

    Die Landeszentralbank von Baden wurde auf der Grundlage der am 07. April 1947 als badisches Landesgesetz verkündeten "Landesverordnung über die Errichtung einer Landeszentralbank von Baden" errichtet. Mit Wirkung vom 01. April 1948 trat die Landeszentralbank von Baden wie auch die anderen Landeszentralbanken der französischen Zone dem westdeutschen Zentralbankensystem bei. Im Laufe des fast sechsjährigen Bestehens der Landeszentralbank wurden die Rechtsvorschriften über die Bank mehrfach geändert. Am 18. Juli 1950 erließ der Verwaltungsrat der Bank eine "Satzung der Landeszentralbank von Ba...

  6. Landeszentralbank in Bremen

    Die 1947 gegründete Landeszentralbank von Bremen ging hervor aus der seit dem 01. Januar 1876 bestehenden Reichsbankhauptstelle Bremen, welche vom 11. Dezember 1945 bis zum 01. April 1947 zur Reichsbankleitstelle Hamburg gehörte. Am 01. April 1947 trat das Gesetz über die Errichtung der Landeszentralbank von Bremen in Kraft. Neben der Hauptstelle Bremen gehörte auch noch die Zweigstelle Wesermünde zur Landeszentralbank von Bremen. Mit Errichtung der Deutschen Bundesbank im Jahre 1957 wurde die Landeszentralbank von Bremen zur Landeszentralbank in Bremen-Hauptverwaltung der Deutschen Bundesb...

  7. Landeszentralbank Niedersachsen

    Die Landeszentralbank von Niedersachsen nahm ihre Geschäfte am 01. April 1948 auf. Im nachgeordneten Bereich gab es Hauptstellen der Landeszentralbank (in Braunschweig, Emden, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg) und 30 Zweiganstalten. Das Zweiganstaltennetz änderte sich mehrmals. Durch die Gründung der Deutschen Bundesbank am 01. August 1957 wurde aus der Landeszentralbank von Niedersachsen die Landeszentralbank in Niedersachsen-Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. Das Zweiganstaltennetz der Landeszentralbank in Niedersachsen änderte sich erneut. Es kam auch zu we...

  8. Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen

    Die Landeszentralbanken (LZB) in der Bundesrepublik Deutschland, die in der Mehrzahl im Jahre 1948 nach dem Vorbild der US-Amerikanischen Federal Reserve aufgebaut waren, fungierten bis zum Jahre 2002 die Zentralbanken der Bundesländer. Sie galten als rechtlich selbstständige Notenbanken im jeweiligen Bundesland und bildeten zusammen mit der Bank deutscher Länder ein föderales zweistufiges Zentralbanksystem. Im Zuge der Strukturreform der Deutschen Bundesbank wurden zum 1. Nov. 1992 einzelne Landeszentralbanken zusammengelegt, deren Anzahl auf 9 reduziert und zu Hauptverwaltungen der Deutsc...

  9. Landeszentralbank Saarland

    Am 01. März 1947 wurde für das Saarland die "Landeszentralbank Saar" gegründet, die von diesem Zeitpunkt an die Aufgaben einer Zentralbank im Saarland wahrnahm (zu Reichsbank-Zeiten hatte es in Saarbrücken eine Reichsbanknebenstelle, später Reichsbankhauptstelle, gegeben, die wiederum aus der dortigen Königlich Preußischen Bergwerks-Directionskasse hervorgegangen war). Es folgte die Einführung der Saar-Mark im Juni 1947. Die Landeszentralbank Saar hatte als grundsätzliche Aufgaben u.a. den Geldumlauf und das Kreditwesen zu lenken, Liquiditätsgrundsätze für die Kreditinstitute des Saarlandes...

  10. Landeszuchthaus Marienschloß (bei Rockenberg)

    • Country Penitentiary Marienschloß (near Rockenberg)

    Die ehemalige Abtei Marienschloß bei Rockenberg wurde 1804 als allgemeines Zuchthaus (erste Zentralstrafanstalt) für die gesamte Landgrafschaft Hessen-Darmstadt eingerichtet, 1811 erfolgte die Aufnahme der ersten männlichen Gefangenen. Bis 1822 auch noch Mitnutzung des Stock- und Zuchthauses Darmstadt als Strafanstalt für Zuchthausgefangene der Provinz Starkenburg, seit 1822 endgültige Verbringung aller im Großherzogtum Hessen zu Zuchthaus Verurteilten nach Marienschloß. 1885 Übertragung der Aufsicht über das Landeszuchthaus an das Ministerium des Innern und der Justiz, Sektion für Justizve...

  11. Landgericht Bochum

    • District Court Bochum
  12. Landgericht Braunschweig

    • District Court Braunschweig

    Bis 1877 bestand, nach dem Gesetz für die Gerichtsverfassung des Herzogtums Braunschweig von 1848, ein Obergericht in Wolfenbüttel, Kreisgerichte in den sechs Kreisstädten Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg, Gandersheim und Holzminden, 22 Amtsgerichte in den ländlichen Ämtern und je ein Stadtgericht in Braunschweig und Wolfenbüttel. Im Zuge der Reichsjustizverfassung vom 27.1.1877, die die Vereinheitlichung der Justizorganisation im damaligen Deutschen Reich einleitete, und des braunschweigischen Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1.4.1879 wurde ...

  13. Landgericht Dortmund

    • District Court Dortmund
  14. Landgericht Limburg

    • District Court Limburg

    Das 1867 gegründete Kreisgericht Limburg umfasste die Amtsgerichte Braubach, Diez, Ems, Hadamar, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Oberlahnstein, Runkel, Usingen und Wallmerod. Als Nachfolger wurde am 1.10.1879 das Landgericht Limburg aus Teilen der aufgelösten Kreisgerichte Limburg, Dillenburg und Wetzlar gebildet. Es umfassste die Amtsgerichte Bad Ems, Braunfels, Diez, Dillenburg, Ehringshausen, Hadamar, Herborn, Limburg, Marienberg, Nassau, Rennerod, Runkel, Weilburg und Wetzlar. Am 1.4.1923 kamen vom Landgerichtsbezirk Wiesbaden das Amtsgericht Camberg (PrGSlg. S. 41), am 1.10.1933...

  15. Landgerichte

    • District Courts

    Als Nachfolgebehörden des aufgelösten Appellationsgerichts Paderborn 1879 die dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Hamm zugeordneten Landgerichte Bielefeld (zuständig für die Amtsgerichte Bad Oeynhausen, Bielefeld, Bünde, Gütersloh, Halle, Herford, Lübbecke, Minden, Petershagen, Rahden, Rheda, Rietberg, Vlotho und Wiedenbrück) und Paderborn (zuständig für die Amtsgerichte Beverungen, Borgentreich, Brakel, Büren, Delbrück, Fürstenberg, Lichtenau, Nieheim, Paderborn, Salzkotten, Steinheim und Warburg) eingerichtet. Für das Fürstentum Lippe 1879 das dem Oberlandesgericht Celle zugeordnete Lan...

  16. Lippische Polizeiverwaltung

    • Gestapo Bielefeld

    Geschichte und Zuständigkeit der Lippischen Polizeiverwaltung: In der Überlieferung der Polizeiakten der Lippischen Regierung spiegelt sich der weite Polizeibegriff des 19. Jahrhunderts wider. Zur Polizei gehörten die Verwaltungs-, die Ordnungs- und die Sicherheitspolizei. Der Landespolizeidirektor bearbeitete die ihm übertragenen Aufgaben mit Sitz und Stimme in der Regierung. Dies wurde in einer Dienstanweisung der Lippischen Regierung vom 20. Mai 1919 (Lippische Regierung Nr. 11666 vom 31. Mai 1919) festgelegt. Zum Geschäftsbereich des Landespolizeidirektors gehörten die Bearbeitung der P...

  17. Magistrat Wien

    • Vienna City Administration
  18. Ministerialabteilung für die höheren Schulen

    • Ministerial Department for higher Schools

    Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wies dem Geschäftskreis des neuerrichteten Geistlichen Departements zu 'den Kultus sowohl der evangelischen als katholischen Religion und anderer im Staate tolerierter Gemeinden, das Kuratorium der Universität, Schulen und überhaupt Gelehrte und Bildungsanstalten'. Ministerialabteilungen im Geistlichen Departement bildeten das Oberkonsistorium, der Katholische Geistliche Rat sowie die Oberstudiendirektion. Das Ministerium - 1817-1848 dem Ministerium des Innern angegliedert - übte die unmittelbare Aufsicht über die Kirchen und Religionsgemeinschaften aus. Das Evangelische Konsistorium, der Katholische Kirchenrat und die Israelitische Oberkirchenbehörde waren ihm als Staatsbehörden direkt untergeordnet, bis die Revolution von 1918 die Epoche des Staatskirchentums beendete. Durch das Gesetz vom 3. März 1924 wurden auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung die Rechtsverhältnisse der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Württemberg neu geregelt. Die Evangelische und Katholische Kirche sowie die israelitische Religionsgemeinschaft, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt blieben, verwalteten und entschieden ihre Angelegenheiten von da an selbstständig. Bei der Verleihung ihrer Ämter besaßen der Staat und die bürgerlichen Gemeinden kein Mitspracherecht mehr. Infolge der Trennung von Kirchen und Staat wurde die Bennenung 'Ministerium des Kirchen- und Schulwesens' durch die schon seit längerem als Alternativform gebräuchliche spezifisch württembergische Bezeichnung 'Kultministerium' ersetzt. Das Kultministerium blieb für die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften zuständig. Sein eigentlicher Aufgabenbereich erstreckte sich jedoch auf das Bildungs- und Erziehungswesen einschließlich der Jugendpflege, die Betreuung von Wissenschaft und Kunst, die Denkmalpflege und den Heimatschutz (Natur- und Landschaftsschutz). Für die höheren Schulen bestand seit 1866 die Ministerialabteilung für die höheren Schulen (zunächst Abteilung für die Gelehrten- und Realschulen), die Nachfolgebehörde der Oberstudiendirektion (1807-1817) bzw. des Studienrats (1817-1866). Das Gewerbeschulwesen besaß seine oberste Leitung im Gewerbeoberschulrat, an dessen Stelle 1920 die Ministerialabteilung für die Fachschulen trat. Die ministeriellen Aufsichtsbehörden für die Volksschulen waren konfessionell getrennt: für die evangelischen Volksschulen war der der Evangelische Oberschulrat zuständig, für die katholischen der Katholische Oberschulrat. 1933 wurden die beiden konfessionellen Oberschulbehörden zur Ministerialabteilung für die Volksschulen vereinigt.

    from: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olb/struktur.php?archiv=2&klassi=2.03.004&anzeigeKlassi=2.03.004&inhaltHauptframe=naeheres&anzeigeId=17549&letztesLimit=&syssuche=&logik=

  19. NSDAP Baden-Elsass

    • NSDAP Baden Alsace