Gestapo Stuttgart

Identifier
0.4
Language of Description
German
Dates
2 Oct 1944 - 29 Mar 1945
Level of Description
Class
Source
EHRI Partner

Biographical History

  1. Das Arbeitserziehungslager Rudersberg

Die Staatspolizeileitstelle Stuttgart eröffnete am 1. Juli 1942 in der Gemeinde Rudersberg bei Welzheim ein Frauenarbeitserziehungslager in einem beschlagnahmten ehemaligen Gasthaus, das für diesen Zweck umgebaut worden war. Zwischen 200 und 700 Frauen waren darin inhaftiert und wurden dazu gezwungen, im gegenüber dem Lager gelegenen Holzwerk Rudersberg Munitionskisten für die Wehrmacht herzustellen. Schätzungen zufolge stammte ungefähr die Hälfte der im AEL Rudersberg Inhaftierten aus Osteuropa, ungefähr ein Viertel kam aus Deutschland und die Weiteren aus Westeuropa.

  1. Zur Geschichte der Arbeitserziehungslager Mit den ab 1939/40 auf Initiative lokaler Instanzen errichteten sogenannten Arbeitserziehungslagern besaßen die regionalen Gestapo-Dienststellen Lager eines eigenen Typs. Die meisten AEL wurden in der Nähe von Industriebetrieben errichtet, zum Teil sogar auf dem Werksgelände selbst. Darüber hinaus gab es auch in folgenden Konzentrationslagern eigene Arbeitserziehungslager: Auschwitz, Buchenwald, Dachau, Groß-Rosen, Plaszow und Stutthof. Die Einweisung in ein solches „KZ der Gestapo“ (Gabriele Lotfi) erfolgte meist nach einer Denunziation durch örtliche Instanzen, u.a. der Arbeitsverwaltung und privatwirtschaftlicher Betriebe bzw. des Werkschutzes. Existierten im Jahr 1940 insgesamt 8 AEL, so waren es bei Kriegsende ca. 200 Lager im Reichsgebiet und in den besetzten Gebieten, in denen zwischen 1939 und 1945 insgesamt ca. 500.000 Menschen inhaftiert waren. Mittels Arbeitserziehungshaft wollte die Gestapo die Arbeitsdisziplin deutscher und insbesondere ausländischer Arbeitskräfte erhöhen und außerdem über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus eine abschreckende Wirkung entfalten. Außer sogenannter „Arbeitsbummelei“, „Arbeitsverweigerung“ bzw. sogenanntem „Arbeitsvertragsbruch“, konnte auch jeder Verstoß gegen die Bestimmungen für Zwangsarbeiter sowie andere willkürliche Gründe zur Inhaftierung in einem AEL führen. Die Haftdauer in einem AEL war zeitlich begrenzt – da die Arbeitskräfte danach wieder an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden sollten - und betrug in der Regel 21 bis 56 Tagen. Eine Inhaftierung in einem AEL bedeutete „kurzfristigen, aber dafür umso brutaleren Arbeitsterror“ (Gabriele Lotfi). Spätestens seit 1942 wurde eine sogenannte Arbeitserziehungshaft überwiegend gegen aus Osteuropa in das Deutsche Reich verschleppte Zwangsarbeiterinnen und Zwangarbeiter sowie Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter verhängt, wobei vor allem gegen Kriegsende Fluchtversuche und der Versuch der Rückkehr in die osteuropäische Heimat zu einem massenhaften Grund für Arbeitserziehungshaft wurden. Quellen: Dams, Carsten/ Stolle, Michael: Die Gestapo : Herrschaft und Terror im Dritten Reich , München 2008. Lotfi, Gabriele: KZ der Gestapo : Arbeitserziehungslager im Dritten Reich. Stuttgart 2000. Lotfi, Gabriele: Stätten des Terrors. Die "Arbeitserziehungslager" der Gestapo, In: Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg : "Heimatfront" und besetztes Europa, Darmstadt 2000, S. 255-269

Scope and Content

Enthält vor allem das Arbeitserziehungslager Rudersberg betreffende Unterlagen

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