Landeszentralbank Baden

Identifier
007260
Dates
1947-1952
Type of Entity
Corporate Body

History

Die Landeszentralbank von Baden wurde auf der Grundlage der am 07. April 1947 als badisches Landesgesetz verkündeten "Landesverordnung über die Errichtung einer Landeszentralbank von Baden" errichtet. Mit Wirkung vom 01. April 1948 trat die Landeszentralbank von Baden wie auch die anderen Landeszentralbanken der französischen Zone dem westdeutschen Zentralbankensystem bei. Im Laufe des fast sechsjährigen Bestehens der Landeszentralbank wurden die Rechtsvorschriften über die Bank mehrfach geändert. Am 18. Juli 1950 erließ der Verwaltungsrat der Bank eine "Satzung der Landeszentralbank von Baden".

Zu den Aufgaben der Landeszentralbank von Baden gehörten die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung, die Ausführung von Kassengeschäften des Staates und von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Gewährung kurzfristiger Kredite für diese Stellen, die Pflege des Überweisungs- und Scheckverkehrs sowie des Zahlungsverkehrs mit den anderen deutschen Ländern und mit dem Ausland sowie die Durchführung von Wertpapierdepotgeschäften und Wertpapierüberweisungen.

Die Leitung der Landeszentralbank von Baden oblag einem Vorstand. Wesentliche Leitungskompetenzen waren dem Verwaltungsrat vorbehalten.

Von 1948-1952 unterhielt die Landeszentralbank je eine Hauptstelle in Freiburg - mit acht abhängigen Zweigstellen im Bankbezirk - und eine in Offenburg - mit vier abhängigen Zweigstellen im Bankbezirk.

Als 1952 das Land Baden-Württemberg geschaffen wurde, kam es zur Vereinigung der Landeszentralbank von Baden mit den Landeszentralbanken von Württemberg-Baden (Stuttgart) und für Württemberg und Hohenzollern (Reutlingen) zur Landeszentralbank von Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart; die Landeszentralbank von Baden hörte am 31. Dezember 1952 auf zu bestehen. Freiburg blieb Sitz einer Hauptstelle der Landeszentralbank von Baden-Württemberg.

Die Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone 1946-1947

Im Februar 1946 errichtete die französische Militärregierung eine Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone als oberstes Leitungsorgan für die Hauptfilialen der Reichsbank in Freiburg und Kaiserslautern mit den angeschlossenen Reichsbankstellen und Reichsbanknebenstellen. Wichtige Aufgaben waren die Geldversorgung der Reichsbankanstalten, die zentrale Verrechnung der Banküberweisungen innerhalb der Zone, alle interzonalen Überweisungen sowie die Kontrolle des Kreditgeschäfts der Reichsbankanstalten.

Die Tätigkeit der Leitstelle der Reichsbank endete, als die französische Militärregierung die Liquidierung der Reichsbank in ihrer Besatzungszone zum 28. Februar 1947 verfügte; sie wurde mit Wirkung vom 01. März 1947 in einen "Liquidationsdienst der Reichsbank" umgewandelt.

Koordinierungsausschuss für die Landeszentralbanken der französischen Zone 1947-1952

Nach Auflösung der Reichsbankorganisation mit der Leitstelle an der Spitze und der Errichtung von Landeszentralbanken zum 01. März 1947 richtete die französische Militärregierung ein "Koordinationskomitee der Landeszentralbanken" ein, das die landeszentralbankübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der französischen Zone sicherzustellen hatte. Dieses Gremium wurde auch als Koordinierungsausschuss für die Landeszentralbanken in der französischen Zone bezeichnet. Es war befugt, die Diskont-, Zins- und Mindestreservesätze festzusetzen, die Offenmarktpolitik zu vereinheitlichen, "Kompensationsabwicklungen im Scheck- und Überweisungsverkehr" intrazonal und interzonal vorzunehmen und Ausweise und Finanzstatistiken zu zentralisieren.

Mitglieder des Koordinierungsausschusses, der mindestens einmal im Monat zusammentrat, waren die Generaldirektoren der Landeszentralbanken, die Leiter der Bankenaufsichtsbehörden der Länder und je ein Mitglied aus dem Verwaltungsrat jeder Landeszentralbank, das jeweils für die Dauer eines Jahres bestimmt wurde. Für eine Amtszeit von einem Jahr wurde auch der Präsident des Koordinierungsausschusses von den Verwaltungsratsmitgliedern gewählt.

Die Beschlüsse des Koordinierungsausschusses waren für die Landeszentralbanken verbindlich.

Der Koordinierungsausschuss hatte seinen Sitz zunächst in Speyer und unterhielt dort ein ständiges Büro, das im Juni 1950 nach Freiburg in das Dienstgebäude der Landeszentralbank verlegt wurde. Der Koordinierungsausschuss blieb auch noch nach dem Beitritt der Landeszentralbanken der französischen Zone zum westdeutschen Zentralbanksystem im Frühjahr 1948 bestehen, obwohl die wesentlichen landeszentralbankübergreifenden Angelegenheiten, insbesondere auf geldpolitischem Gebiet, im Zentralbankrat der Länder getroffen wurden. Die letzte Sitzung des Ausschusses, der ab 1949 nur noch in sehr großen zeitlichen Abständen zusammentrat, fand am 19. Dezember 1952 statt.

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0