Deutsche Bundesbank

Identifier
007246
Dates
1957
Type of Entity
Corporate Body

History

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie wurde durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz) vom 26. Juli 1957 (BGBl. I. S. 745) als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts aus 9 Landeszentralbanken, der Berliner Zentralbank und der Bank deutscher Länder gegründet. Die bis dahin rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken wurden Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank, behielten jedoch die Bezeichnung "Landeszentralbank" und eine gewisse Selbstständigkeit in der Geschäftsführung und Verwaltung. Mit Wirkung vom 1. November 1992 wurden die neuen Bundesländer bei gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Landeszentralbanken in das Organisationsgefüge der Bundesbank eingegliedert.

Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank war bis 2002 der Zentralbankrat, bestehend aus Direktoriumsmitgliedern und den LBZ-Präsidenten, der die Währungs- und Kreditpolitik der Bank bestimmte und allgemeine Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung aufstellte. Das Direktorium als zentrales Exekutivorgan leitete und verwaltete die Bank, soweit nicht die Vorstände der Landeszentralbanken zuständig waren. Dem Direktorium oblagen insbesondere Geschäfte mit dem Bund und seinem Sondervermögen, mit Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet wahrnahmen, Devisengeschäfte, Verkehr mit dem Ausland sowie Geschäfte am offenen Markt. Darüber hinaus war das Direktorium für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrates verantwortlich.

Durch das am 30. April 2002 in Kraft getretene Änderungsgesetz (7. BBankGÄndG) wurde ihr Vorstand zum alleinigen Leitungs- und Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank. Er besteht heute aus sechs (früher aus acht) Mitgliedern - dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, dem Vizepräsidenten sowie zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands. Während diese von der Bundesregierung vorgeschlagen werden, werden zwei weitere Mitglieder des Vorstands vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Bundespräsident bestellt alle Mitglieder des Vorstands.

2002 wurden im Zuge der großen Bundesbankreform auch die früheren Landeszentralbanken zu Hauptverwaltungen herabgestuft und verloren dadurch ihre bis dahin de facto bestehende Semi-Autarkie, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Zweigstellen hatte, die seitdem nur noch "Filialen" der Hauptverwaltungen sind.

Die Geschichte der Deutschen Bundesbank ist eng verwoben mit der Währungsgeschichte Deutschlands.

Mit der Errichtung einer Europäischen Zentralbank im Zuge der Europäischen Währungsunion zum 1. Januar 1999 und der Einführung des Euro wurde die Deutsche Bundesbank Teil des "ESZB", des Europäischen Systems der Zentralbanken. Seither bestimmt die Europäische Zentralbank die Währungs- und Kreditpolitik im europäischen Raum; dementsprechend wurde das Bundesbankgesetz angepasst. Die Deutsche Bundesbank hat als Teil des ESZB die Verantwortung für die Mitentscheidung und Durchführung der europäischen Geldpolitik inne. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank. In dieser Position ist er unabhängig und kann bei wichtigen Entscheidungen mitwirken.

Die Bundesbank als oberste Bundesbehörde ist in der Ausübung ihrer währungspolitischen Befugnisse von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Nur "soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken möglich ist" unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung (§ 12 BBankG).

Zentrale Aufgaben der Deutschen Bundesbank sind die Verwaltung der deutschen Währungsreserven, die Aufrechterhaltung der Preisstabilität, die Gewährleistung des (bargeldlosen) Zahlungsverkehrs (im Inland und mit dem Ausland), die Ausgabe von Banknoten (inzwischen aufgrund der Genehmigung der Europäischen Zentralbank) und die Bankenaufsicht. Vor dem Inkrafttreten des Kreditwesengesetzes und der Errichtung des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) lag die Aufsicht über das deutsche Bankenwesen bei den Bundesländern. Mit der Gründung des BAKred ging die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht auf Bundeseinrichtungen über und wurde dann durch die Landeszentralbanken vorgeschrieben. Das Kreditwesengesetz schrieb eine Meldepflicht zwischen Bundesbank und BAKred für verschiedene Fachfragen und -funktionen in dieser Hinsicht vor. Heute arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zusammen, wenn es um "Bankenaufsicht" geht. Die Bafin hat die Aufgaben des früheren BAKred übernommen.

Die Bundesbank-Zuständigkeit für den Innerdeutschen Zahlungsverkehr endete mit der Wiedervereinigung; das Aufgabengebiet wurde geschlossen.

Wichtige aktuelle rechtliche Grundlagen der Deutschen Bundesbank sind:

  • Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank - 7. BBankGÄndG (mit Organisationsstatut), seit 30. April 2002 in Kraft

  • Protokoll über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der europäischen Zentralbank vom Juni 2004

  • Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I, S. 1782), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts vom 05. Februar 2009 (BGBl. I, S. 160ff).

Rules and Conventions

EHRI Guidelines for Description v.1.0