Polizeipräsidien Westfalen

  • Police Headquarters Westfalia
Identifier
006428
Type of Entity
Corporate Body

History

Die Ausübung der Polizei in Preußen wurde zunächst durch Organe der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Seit 1850 (Polizeiverwaltungsgesetz) Errichtung staatlicher Polizeibehörden in bestimmten (größeren) Gemeinden; nach Neuordnung des Polizeiwesens 1920 mit eigenen Schutzpolizeikommandos für den Vollzugs-Außendienst. Nach 1933 wurde die Polizei schrittweise in die Reichskompetenz gezogen. 1945-1953 Einrichtung von Stadt- bzw. Landkreispolizeien; 1953 (Polizeiordnungsgesetz) erneute Übernahme der Kreispolizeibehörden in die Landesverwaltung. Einteilung in Polizeipräsidien, -direktionen und -ämter sowie Kreispolizeibehörden bei Oberkreisdirektionen bzw. seit 1982 (Polizeiorganisationsgesetz) in Polizeipräsidien und Oberkreisdirektoren als Kreispolizeibehörden.

from: http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/bestand.jsp?archivNr=1&tektId=1069&expandId=1069

Rules and Conventions

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